Eltern sind nicht für Filesharing ihrer Kinder verantwortlich

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, BGH, Filesharing, Haftung, Kinder, minderjährig, Musiktausch, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

BGH fällt Grundsatzurteil zur Haftung bei Urheberrechtsverletzung im Internet

Eltern haften nicht für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Eltern dann nicht für ihre Kinder einstehen müssen, wenn sie diese grundsätzlich über das Verbot von illegalem Filesharing belehrt haben. Sie müssen die Internetnutzung der Kinder auch nur dann Überwachen, wenn es Anhaltspunkte für ein illegales Treiben der Kinder gibt.

Der Bundesgerichtshof beendete mit dieser Grundsatzentscheidung die unterschiedliche Rechtsprechung von Oberlandesgerichten zu diesem Thema. Da Eltern nun in der Regel aus der Haftung raus sind, werden Rechteinhaber nun vermehrt die Kinder selbst in Anspruch nehmen.

Kinder ab 7 Jahren können für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, wenn sie die erforderliche Einsichtsfähigkeit haben. Rechteinhaber können so direkt gegen die Kinder vorgehen - und meist werden dann doch die Eltern einspringen und zahlen. (Az. I ZR 74/12)


Unser Tipp: Wurden Sie auch abgemahnt und brauchen Hilfe vom Anwalt? Diese Anwälte prüfen Ihre Abmahnung zum Festpreis.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung BGH-Entscheidung zur Filesharing-Haftung von Eltern
Urheberrecht - Abmahnung File-Sharing Urteil des BGH - Jetzt sind die Kinder im Visier!