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BGH: Bilder-Suchmaschinen im Internet sind legal

AFP VOM 29.4.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1733 Aufrufe
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Google, Bildersuchmaschinen

Google haftet nicht für illegal ins Netz gestellte Bilder

Bildersuchmaschinen im Internet wie etwa von Google sind zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Demnach dürfen die Betreiber der Suchmaschinen nicht wegen Urheberrechtsverletzung verfolgt werden, wenn sie urheberrechtlich geschützte Abbildungen in verkleinerten Vorschaubildern, den sogenannten Thumbnails, wiedergeben. Sie haften selbst für die Wiedergabe von illegal ins Internet gestellten Bildern nicht, diese Bilder müssen sie allerdings nach Aufforderung entfernen. Der Branchenverband Bitkom begrüßte das Urteil. (AZ: I ZR 69/08)

Im aktuellen Fall hatte eine Künstlerin ihre Gemälde und Zeichnungen auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht. Sie wollte allerdings nicht, dass ihre Kunstwerke als Thumbnails auf der Bildersuchmaschine von Google dargestellt wurden und klagte dagegen durch alle Instanzen ohne Erfolg. Laut BGH hätte sie ihre eigene Homepage technisch so einstellen können, dass ihre Bilder von Suchmaschinen nicht gefunden werden.

Laut Bitkom können Inhaber von Bildrechten den Suchmaschinen-Betreibern zudem mitteilen, dass sie keine Wiedergabe ihrer Bilder wünschen. Dazu müssen sie nur die Webseiten nennen, auf denen sich die Bilder befinden. Namhafte Suchmaschinen entfernten diese Bilder dann so schnell wie möglich.

29. April 2010 - 14.03 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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