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BGH - Haftung des WLAN – Anschlussinhabers eingeschränkt

Von Rechtsanwalt Carsten Dreier
12.5.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1884 Aufrufe
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WLAN, Störerhaftung

Der BGH hat ein wichtiges Urteil für WLAN – Anschlussinhaber gesprochen. Danach haftet der Anschlussinhaber zwar grundsätzlich für über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzungen. Diese Haftung schränkte der BGH aber deutlich ein.

Das Gericht urteilte zwar, dass auch privaten Anschlussinhaber auch eine Pflicht obliegt zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt seine, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes könne aber nicht abverlangt werden, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden.

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Carsten Dreier
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Die Prüfpflicht beschräne sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen ( BGH vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens).

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