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BGH urteilt über Rechte für Video von Möllemanns Todessprung

AFP VOM 25.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 860 Aufrufe
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Möllemann, Selbstmord

Filmer sieht Urheberrechte verletzt

Im Streit um ein Video über den tödlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Schadenersatzansprüche des Filmers gegenüber dem früheren Internetportal bild.t-online sowie dem TV-Sender N24. Ein Sprungkamerad Möllemanns hatte dessen Sturz in den Tod am 5. Juni 2003 zufällig dokumentiert und das Video der Staatsanwaltschaft übergeben. Vier Jahre später strahlten bild.t-online und N24 das Video aus und verletzten damit die Urheberrechte des nun klagenden Filmers.

Der Filmer fordert Schadenersatz und Auskunft über die bei Ausstrahlung erzielten Werbeerlöse. Der BGH muss nun entscheiden, ob der Kläger wegen der von der Gegenseite unbestrittenen Urheberrechtsverletzung nur Anspruch auf Schadenersatz hat, wie sie etwa bei Lizenzverletzungen üblicherweise gezahlt werden, oder ob er den zumeist höheren sogenannten Verletzergewinn einfordern kann. Dabei handelt es sich um den Profit, den das - heute in dieser Form nicht mehr existierende - Internet-Portal und der TV-Sender mit Werbung um die Ausstrahlung des Video-Clips gemacht hatten.

Dagegen wehren sich die beiden Medien, weil sie durch die Aufdeckung der Werbeeinnahmen Geschäftsgeheimnisse verletzt sehen. Ein Termin für die Urteilsverkündung stand zunächst noch nicht fest.

25. März 2010 - 16.20 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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