BGH schützt Grundschuldner vor Kreditinvestoren
AFP VOM 30.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1681 Aufrufe Mehr zum Thema:Kreditinvestoren
Forderungskäufer müssen künftig in Sicherungsvertrag eintreten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat insolvente Grundschuldner vor schnellen Zwangsvollstreckungen geschützt, falls deren Hausbanken ihre Forderungen und die Grundschuld der Betroffenen weiterverkaufen. Kreditinvestoren müssen für die Umschreibung des Titels künftig in den ursprünglichen Sicherungsvertrag zwischen Schuldner und Bank eintreten und sich an Abreden zugunsten der Schuldner halten, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (AZ: XI ZR 200/09)
Weil diese Sicherungsverträge oftmals vertragliche Abmachungen über Tilgungsziele, Stundungsklauseln oder einen Vollstreckungsaufschub beinhalten, ist eine sofortige Zwangsvollstreckung der Forderungskäufer nicht mehr möglich. "Dieser Markt wird für Kreditinvestoren damit uninteressanter", erläuterte BGH-Sprecher Wolfgang Eick die Grundsatzentscheidung.
30. März 2010 - 16.49 Uhr
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