Hallo Forum,
ich habe heute folgenden Mahnung durch die BFS risk & collection GmbH bekommen.
Forderung der
1&1 Mail & Media GmbH
aus Dienstleistungsvertrag (vormals: WEB.DE GmbH)
Sehr geehrter Herr ....,
wir zeigen an, dass uns das vorbezeichnete Unternehmen beauftragt hat, seine Interessen Ihnen gegenüber wahrzunehmen.
Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich, dass Sie unserer Auftraggeberin aus laufender Geschäftsbeziehung die nachfolgend aufgeführten Beträge - einschließlich unserer Inkassovergütung - schuldig sind:
Haup/Restforderung 20,00 €
5% Zinsen über Basis 0,18 €
Vorgerichtliche Mahnauslagen 22,50 €
Auslagen (Adredssermittlung...) 9,00 €
Inkassovergütung 27,00 €
78,68 €
Wir fordern Sie auf ......
Ich habe zwar einen Web.de mail account, denn aber schon mehrere Jahre nicht mehr genutzt, und auch sonst nichts auf Web.de gemacht. Die Forderung soll sich auf Rechnungen vom 10.Feb., 10.März, 10.April und 10.Mai 2014 beziehen.
Ich habe keine Ahnung für was die von mir Geld wollen, es steht auch in der Mahnung nicht wofür.
Mit freundlichen Grüßen
JAGde
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BFS risk Forderung 1&1 mail
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die 20 Hauptforderung ist unstrittig oder nicht ?
Falls unstrittig dann so vorgehen
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Was heisst unstrittig, ich hab keine Ahnung für was die von mir Geld wollen.
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In diesem Fall solltest du genau das dem Inkasso-Laden mitteilen. In etwa so:
quote:
Betreff: Ihre Mahnung vom ..., Aktenzeichen ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf die o.g. Mahnung. Hiermit bestreite ich die von Ihnen geltend gemachte Forderung. Mir ist nicht bekannt, dass Ihre Auftraggeberin über eine Forderung gegen mich verfügen sollte. Auch ist mir nicht bekannt, dass eine laufende Geschäftsbeziehung zwischen Ihrer Auftraggeberin und mir bestehen sollte.
Für den Fall, dass Ihre Auftraggeberin tatsächlich meint, dass ein Fernabsatzvertrag zwischen ihr und mir zustandegekommen ist, erkläre ich rein vorsorglich den Widerruf aller vermeintlichen Verträge. Ihre Auftraggeberin soll bitte den Nachweis erbringen, dass ein Vertragsabschluss erfolgt ist und dass mir die notwendige Widerrufsbelehrung zugegangen ist.
Ich gehe davon aus, dass Sie die hiermit bestrittene Forderung nicht an die Schufa Holding AG oder andere Auskunfteien melden werden. Falls Sie doch eine rechtswidrige Meldung vornehmen, müssen Sie damit rechnen, dass ich die notwendigen rechtlichen Schritte hiergegen ergreifen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Das Ganze per Einschreiben, damit du später den Zugang dieses Schreibens nachweisen kannst. Das ist hilfreich, falls doch eine dann rechtswidrige Meldung an die Schufa erfolgen sollte. Den Beleg über den Zugang des Einschreibens am Besten drei Jahre (=übliche Verjährungsfrist) aufbewahren.
Falls nur inhaltsleere weitere Mahnungen kommen, kannst du diese ignorieren. Falls der Inkassoladen im Ansatz plausibel darlegen sollte, dass du irgendwo einen Vertrag abgeschlossen haben könntest (und dass dir im Falle eines Fernabsatzvertrages eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt worden ist), müsste man nochmal weiterschauen, was dann das Beste ist.
Danke dafür, werde Anfang der Woche zur Verbraucherzentrale gehen, mal sehen was die zu sagen haben.
MFG
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Die kennen den laden und diese Form der Abofalle über vermeintliche Geburtstagsgeschenke zu Genüge.
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