BFS Risk Collection und Amazon

22. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
HD1989
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
BFS Risk Collection und Amazon

Hallo zusammen,

habe schon einige Forenbeiträge gelesen, aber was passendes war nicht dabei.

Bei mir handelt es sich um folgendes:

Ich habe im Anfang Mai 2014 ein Kleid über Amazon Marketplace (in China) bestellt. Dieses Kleid habe ich jedoch nie erhalten. Auf Nachfrage beim Verkäufer wurde mir versichert mein Geld zurück zu überweisen. Mitte Juni ist noch kein Geldeingang auf meinem Konto verbucht gewesen. Ich habe sodann eine Rücklastschrift vorgenommen.
Von Amazon habe ich am 24.06. eine Email erhalten, wieso die Rücklastschrift von mir vorgenommen wurde (Artikel nicht erhalten ect.). Ich habe sodann am selben Tag noch geantwortet mit "Artikel nicht erhalten."
Zu keinem weiteren Zeitpunkt habe ich eine Email oder ein weiteres Schreiben erhalten, auch keine Accountsperrung wegen offener Beträge ist erfolgt.
Ich kauft also auch weiter über meinen Account ein, und all diese sind beglichen.
Am 15.08.2014 erhielt ich sodann den ersten Brief von BFS mit der Aufforderung der Zahlung der Hauptforderung von 22,16 €; Gläubigermahnspesen von 6,00 €; 1IKU-Brief 22,50 €; Auslagen IKU vorger. 4,50€; 4,27 % Zinsen von 0,08 €.
Ich habe der Forderung sofort Widersprochen und eine Forderungsaufstellung gefordert und mir den Sachverhalt per Telefon erklären lassen.
Hier hieß es, ich hätte mit der Rückbuchung die von mir am Anfang der Bestellung bestätigten AGB´s gebrochen und der Betrag wurde mir von dem Marketplace Verkäufer auf mein Konto überwiesen.
Ich habe sodann meine Kontoauszuüge überprüft, tatsächlich ging der Betrag am 16.07.2014 auf meinem Konto ein. Ich habe sodann unter Vorbehalt die 22,16 € + 0,08 € Zinsen sofort bezahlt, die Inkassokosten jedoch erneut abgewiesen.

Ich verfasste somit eine lange Email in der ich über den Sachverhalt aufklärte. Es kam sodann am 01.09.2014 ein Brief, in dem nicht ansatzweise auf den von mir geschilderten Sachverhalt eingegangen wurde. Ich erhielt den Standardbrief alá
"Mit unserem Schreiben werden neben dem geschuldeten Hauptforderungsbetrag auch weitere Kosten geltend gemacht. Diese Vergütung wird unserem Unternehmen seitens der Auftraggeberin vertraglich geschuldet und gegenüber Ihnen als Verzugsschaden gem §280, 286 BGB geltend gemacht. Für die Erbringung der Inkassodienstleistung haben wir eine Inkassovergütung mit unserer Auftraggeberin vereinbart. Mit dieser Bearbeitungvergütung wird die Bearbeitung des Einziehungsauftrages abgegolten. Hierunter fallen u.a. der Versand von Zahlungsaufforderungen, die Durchführung von Ermittlungen sowie die Führung von individueller Korrespondenz mit dem Schuldner inklusive Aufklärung des Sachverhalts bei der Auftraggeberin und dem Schuldner. Dabei orientiert sich die vereinbarte Vergütung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Höhe nach am Rechtsanwaltsgütungsgesetz (RVG). Dem Eingang der Restforderung in Höhe von 49,28 EUR sehen wir bis zum 30.09.2014 entgegen. Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir das Verfahren gegen Sie fortführen."

Soweit so gut, ich habe sodann nochmals eine Email verfasst. In der ich kurz und knapp mitteilte, sie Rechtsgrundlage nicht erfassen zu können und ohne Eingang einer Mahnung in meinem Hause auch keine Mahngebühren beglichen werden.
Habe weiterhin auf die nicht rechtskonforme Grundlage der Schreiben von BFS, sowie Forderung verwiesen.

Es kam sodann keine Reaktion mehr. Ich habe nun gestern eine Email erhalten, in der es hieß:

"in der o.g. Angelegenheit haben wir uns bereits mehrfach an Sie gewandt und Ihnen zuletzt mit Schreiben
vom 01.09.2014, die Zahlung in Raten angeboten. Leider haben wir feststellen müssen, dass die
Angelegenheit noch nicht gelöst ist. Sofern dies daran liegt, dass es Ihre wirtschaftliche Lage derzeit nicht
zulässt den geschuldeten Betrag in den angebotenen Raten zu zahlen, sind wir unter Umständen bereit,
auch niedrigere Raten zu akzeptieren oder Ihnen den geschuldeten Betrag für max. 1 Monat zu stunden. Vor
diesem Hintergrund bieten wir Ihnen folgende 3 Lösungen an:

1.)
Zahlung der Gesamtforderung in Höhe von EUR 50,77 bis spätestens zum 01.11.2014.

2.)
Sie teilen uns mit, in welcher Höhe es Ihnen möglich ist, Raten zu zahlen.
Voraussetzungen:
- Ihre wirtschaftliche Situation lässt die Zahlung der geschuldeten Summe höchstens in Raten zu
- Zusendung Ihres aktuellen Einkommensnachweises
- Wir senden Ihnen danach die Information zu, ob wir Ihr Angebot annehmen

3.)
Stundung der Gesamtforderung bis 21.11.2014.
Voraussetzungen:
- Ihre wirtschaftliche Situation lässt die Zahlung der geschuldeten Summe heute nicht zu
- Zusendung Ihres aktuellen Einkommensnachweises
- Zusendung des anliegenden ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Schuldanerkenntnisses
- Wir senden Ihnen danach die Information zu, ob wir Ihr Angebot annehmen

Falls wir bis zum 01.11.2014 keine Reaktion von Ihnen erhalten, wird unsere Auftraggeberin umgehend das
mit erheblichen Kosten verbundene gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir rufen Sie auch gerne zurück, bitte teilen Sie uns dazu
Ihre Telefonnummer mit.

Diese Forderung versteht sich inklusive der Kosten für die Einholung einer Bonitätsauskunft in Höhe von EUR 1,40 (angefallen am 20.10.2014).

(Adressdaten von BFS)


Schuldanerkenntnis

Ich, Frau/Mann ...

geboren am: _________________ in _______________________________________ (Geburtsort)

derzeit wohnhaft in _______________________________________________________ (Adresse)

erkenne hiermit an, der Amazon Services Europe S.a r.l. 22,16 EUR

zuzüglich Kosten und Zinsen zu schulden.

Hieraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 50,85 EUR

Ich zahle den vorstehend angegebenen Gesamtbetrag am 21.11.2014. Bis dahin wird
dieser Betrag gestundet.

1. Das vorstehende Schuldanerkenntnis erfolgt in der Weise, dass es meine Verpflichtungen
selbstständig begründen soll.

2. Ich verzichte auf alle bekannten und unbekannten sowie künftigen Einwendungen jeder Art zu
Grund und Höhe dieser Forderung ausgenommen der Einrede aus § 821 BGB (Einrede der
Bereicherung).

3. Ich verzichte ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung.

4. Dieses Schuldversprechen ist infolge meiner eigenen Angaben auf freiwilliger Basis entstanden.

__________________________
(Ort, Datum, Unterschrift)"

Ich habe mich sodann an Amazon gewandt, hier wurde mir mitgeteilt, das die Hauptforderung dort verbucht wurde und der Inkassofirma übermittelt wird. (Obwohl an BFS bezahlt).
Und wenn weitere Kosten von der Inkassofirma in Rechnung gestellt werden, ich mich an diese zu wenden hätte.
Sodann mit BFS telefoniert. Was nichts brachte. Jeder versuch, sich kommunikativ individuell auf mein Verfahren zu unterhalten, verlief im Sand. Es hieß nur, das ich gegen die AGB´s Verstoßen habe und ich doch endlich meinen Fehler zugeben sollen, ich wäre ein schlimmer Kunde.
Das Gespräch musste ich durch Auflegen beenden, da mir die Unprofessionalität seitens BFS zu viel wurde.

Habe sodann eine weitere Email verfasst mit Inhalt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Email zur Kenntniss genommen und nehme es mehr als nur persönlich, das Sie die Kosten dieses Verfahrens noch mehr in die Höhe treiben, obwohl ich die Hauptforderung von Amazon zzgl. Zinsen bereits Anfang September beglichen hatte.

Da ich Ihnen bereits mehrfach erklärt habe, um was für eine Sachlage es sich hier handelt,
ist ein Schuldanerkenntnis oder dergleichen einer Beleidigung anzusehen.
Desweiteren sehe ich Ihren standardisierten maschinell erstellten Schreiben, als kundenunfreundlich.
Eine individuelle herangehensweise Ihrer Forderungen, scheint ein Ausmaß an unaufbringlicher Arbeit in Ihrem Unternehmen darzustellen.

Ich behalte mir vor, dies dem zuständigen OLG in Hamm sowie dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen zu melden."

Nun meine Frage, soll ich den Mahnbescheid abwarten und Einspruch einlegen oder was wäre hier hilfreicher?


Vielen Dank schon mal!

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hi

Ich würde Dir erst mal empfehlen nicht mehr bei BFS anzurufen denn Du sprichst nur mit weisungebundenen Call Agents ;)

Da es ledigich um vorgerichtliche Inkassogebühren geht kannst Du die Angelegenheit gelassen angehen

ICH würde schriftlich reagieren

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."


Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

BFS schiebt gelegentlich ein Schreiben der vertragskanzlei KSP nach um den Druck zu erhöhen

Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassokosten halte ich für ausgeschlossen weil :

http://inkassokosten.wordpress.com/

http://www.antispam-ev.de/wiki/Rechtsanspruch_Erstattung_von_Inkassogeb%C3%BChren

http://www.dasd-aktuell.de/kosten-von-inkassounternehmen-ganz-uberwiegend-nicht-erstattungsfahig/

https://www.openjur.de/u/552608.html



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "



-- Editiert thehellion am 22.10.2014 19:51

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Würde im Wesentlichen wie thehellion vorgehen mit einem Unterschied: Ab zur Polizei und Strafanzeige gegen Unbekannt wegen gewerblichen Betrugs (bzw. gegen den Händler). Zudem beim OLG Hamm Beschwerde einreichen. BFS hat doch sicherlich Zugriff auf die Akten und damit auf deine Mail. Die wissen, dass du reklamiert hast, nie eine Ware erhalten haben. Dennoch fordern sie, das widerspricht gegen sämtliche denkbaren Rechtsgrundlagen und vor allem: Es stört massiv den Rechtsfrieden.

Bei der Strafanzeige kommt nicht viel bei rum, die werden sich mit einem Versehen o.ä. rausreden und einem chinesischen Händler juckt es nicht, hier angeklagt zu werden. Auch wird eventuell bei der Beschwerde nicht viel bei rum kommen. Aber die Fronten sind abgesteckt und wenn BFS beides mitbekommt (Strafanzeige und Beschwerde) sind die ganz schnell verdammt still.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HD1989
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo mepeisen,

durch die Masse an Text, kann ich mich durchaus verschrieben haben.
Es war so, das ich wie schon richtig gelesen die Ware nie erhalten hatte und sodann eine Rücklastschrift veranlasste, der Warenhändler mir aber auch nach 2 Monaten das Geld nochmal zurück überwies. Somit hatte ich ja einmal Geld zuviel erhalten. Das war der Auslöser von Amazon, dies an das Inkassobüro abzugeben.
Auf meine Nachfrage, wieso man mich nicht auf diesen Misstand hinweist, heißt es, das es sich um einen Kauf von Amazon Marketplace handelt und der Verkäufer aus China dafür zuständig sei und Amazon selbst bei sowas keine Mahnungen verschickt. Dann frage ich mich aber was die 6 € Mahnkosten sollen und wieso dann Amazon persönlich den Inkassodienstleister beauftragt.
Das ist alles so eine Wirre Angelegenheit...bereitet einem schon Kopfschmerzen :D

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Das ist alles von A bis Z automatisiert
Da macht sich niemand großartig Gedanken

BFS ist nur eine im Masseninkasso tätige Inkassobude
( Postversandvolumen von 40 bis 50 Tausend Briefe in der Woche !! )

Da sitzen also keine Vollblutakademiker mit Hochschulabschluß ;)



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 23.10.2014 12:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HD1989
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hatte ich schon bei dem einen Telefonat gemerkt :banana:

Ich habe nun mal eine Email verfasst

"Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 34 BDSG sind Sie mir gegenüber verpflichtet, Auskunft über alle meine gespeicherten persönlichen Daten zu erteilen.

Ich fordere Sie hiermit bis 29.10.2014 auf, die Auskunft zu erteilen.
Zudem fordere ich Sie auf, bis zum oben genannten Datum, folgende Fragen zu beantworten.

• Werden Daten über gespeichert und wenn ja, welche („gespeicherte Daten")?
• Wer verarbeitet die Daten („Identität der verantwortlichen Stelle")?
• Zu welchen Zwecken wurden die Daten gespeichert („Zweckbestimmung")?
• Von wem hat das um Auskunft ersuchte Unternehmen die Daten („Herkunft der gespeicherten Daten")?
• An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben („Datenempfänger")?

Zudem weise ich die Forderung, nochmals, vollumfänglich zurück - weitere Kontaktversuche Ihres Hauses per Brief (ausgenommen obige Auskunft), Telefon, Mail untersage ich.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich sofort Widersprechen.
Mit der Weitergabe meiner Daten nach BDSG bin ich nicht einverstanden und untersage dies auch.
Zudem Widerspreche ich einer Weitergabe oder Meldung meiner Daten an sämtliche Auskunfteien. Sollten Sie dies trotz des strittigen Verfahrens und meines Widerspruches getätigt haben oder tätigen, behalte ich mir strafrechtliche Konsequenzen vor.

Mit freundlichen Grüßen"

Mal sehen was nun auf mich zu kommt...aber ich lasse mich nicht klein bekommen ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich fasse den Zeitablauf nochmal zusammen:
- Bestellung Mitte Mai
- Verschiedene Rückfragen
- Mitte Juni Rücklastschrift
- 24.6. Amazon Rückfrage, wurde beantwortet
- 16.7. Rückzahlung
- 15.8. BFS Mahnung

Sorry, aber nach dem Zeitablauf, dass hier die Rückzahlung von Amazon rund einen Monat nach deiner Rücklastschrift war, würde ich exakt dasselbe machen wir du. Ich hätte sogar die Zinsen weggelassen. Alles andere ist doch purer Blödsinn.

Ich kann doch nicht einen Monat nach Rücklastschrift das Geld zurück überweisen und als Dank ein Inkasso auf den Hals hetzen. Das ist logischer Unsinn.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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