BFS Risk Collect - beglichene Kontopfändung
Hallo,
Ich habe am 09.11 eine vom 07.11 vollstreckte Kontopfändung vom Obergerichtsvollzieher des Ortes meiner Bank erhalten.
Geltend gemacht werden:
Hauptforderung aus Vollstreckungsbescheid: 391,39€
ZVA mit Geb. 16,20€
Storno ZVA mit Geb. -16,20
ICD-Anfrage EDV 1,30€
Storno ICD-Anfrage EDV -1,30
ZV_ICD_RPP (durchgestrichen, scheinbar ebenfalls storniert)
5,37% aus 56,75 0,54€
5,37% aus 221,56€
Dies ergibt einen Forderungsstand von 394,90€
Zusätzlich wurden noch Gerichtsvollzieherkosten von 21,95€ und Gerichtskosten von 31,20€ in Rechnung gestellt.
Ergibt alles in allem 448,05€.
Diesen Betrag habe ich am 09.11 direkt über das Konto meiner Frau überwiesen, das Geld ist laut BFS auch am 10.11 dort eingegangen. Auf meine Frage, wann die Pfändung bei meiner Bank denn aufgehoben werde, bekam ich zuerst als Antwort, dass eine Überzahlung bestehen würde, dann plötzlich, dass ich noch 12,50€ zahlen müsse, da die Gerichtsvollzieher-Rechnung noch nicht vorliege.
Meine Bankberaterin meinte, dass der Betrag von 448,05€ definitiv der geforderte Betrag sei, bei BFS wird man schnell pampig und verweist mich auf lange Bearbeitungszeiten durch den Gerichtsvollzieher. (es könne bis zu 1-2 Monate dauern, bis die Pfändung aufgehoben werde).
Meine Frage lautet nun: Kann ich den Vorgang irgendwie beschleuningen um an mein Konto zu gelangen, oder bin ich der Willkür von BFS ausgesetzt?
Danke bereits im Voraus für die Hilfe!
von tenqui am 14.11.2011 15:57
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>BFS Risk Collect - beglichene Kontopfändung
Wenn du die Forderung tatsächlich an BFS überwiesen hast, sollten die sich eigentlich schnellstens an die zuständige Stelle wenden und die Aufhebung sämtlicher eingeleiteter Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen.
Was die Bearbeitungszeiten des Gerichtsvollzieher damit zu tun haben sollen, ist mir ein Rätsel. Nach meiner Erinnerung wird der PfÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) nicht durch den Gerichtsvollzieher, sondern durch das Vollstreckungsgericht (bzw. die dortigen Rechtspfleger) erlassen und auch ggf. aufgehoben. Dass dort die Bearbeitungszeiten etwas länger sind, ist leider durchaus möglich.
Ruf doch mal beim Vollstreckungsgericht, also dem Amtsgericht, an und frag, ob BFS tatsächlich bereits die Aufhebung des PfÜB veranlasst hat. Falls nicht, kann dir der Rechtspfleger ggf. sagen, was zu tun ist und wie lange so etwas normalerweise dauert. Bei Gericht kriegst du mit Sicherheit eine zuverlässigere Antwort als bei BFS.
-- Editiert _T_ am 14.11.2011 23:06
von _T_ am 14.11.2011 22:51
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