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BFH: Neuregelung zu Erlass der Grundsteuer ist rechtens

AFP VOM 30.5.2012 | Nachrichten - Allgemein | 888 Aufrufe
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Grundsteuer, Erlass

Gericht verweist auf Ermessensspielraum des Gesetzgebers

Die geltende Regelung zum teilweisen Erlass der Grundsteuer bei gesunkenen Miet- oder Pachteinnahmen ist rechtens. Der Gesetzgeber durfte die Anforderungen an den sogenannten Teilerlass in der Gesetzesnovelle von 2008 verschärfen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Laut der Neuregelung wird die Grundsteuer erst dann teilweise erlassen, wenn der Rohertrag aus Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie gegenüber dem Vorjahr um mehr als 50 Prozent gesunken ist. Zuvor lag diese Grenze bei 20 Prozent. (Az: II R 36/10)

Laut BFH hat der Gesetzgeber mit der Verschärfung der Regelung seinen vom Grundgesetz eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Zudem gebe es für die Neuregelungen "sachliche Gründe", heißt es im Urteil.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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