BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???

15. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
anci
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???

Hallo,
ich hab da mal ne frage. Ich möchte mein Studium abbrechen, da es nix für mich ist. Ich bin jetzt seit 1 1/2 Jahren dabei und habe mir vorgenommen mich erst mal in verschiedenen Berufen umzuschauen um nicht wieder auf die Nase zu fallen. Falls ich dieses Jahr eine Lehrstelle bekomme hätte ich 2 Jahre studiert und habe in diesem Zeitraum auch BAföG erhalten. (3Jahre dauert das Grundstudium). Nun würde mich interessieren wie es mit dem zurückzahlen aussieht. Muss ich den gesamten erhaltenen Betrag zurückzahlen, oder nur das Darlehen (ca.die Hälfte). Kennt sich jemand aus mit solchen Fällen??? Bitte dringend um Antwort, das Amt möchte ich nicht fragen, sonst streichen sie mir die Zahlungen womöglich sofort, wenn sie mitkriegen, dass ich gar nicht weiter studieren will:( ? Bin für jede Antwort dankbar!

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"mfg anci"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

ich musste nur die hälfte zurückzahlen ...

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#2
 Von 
anci
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

O.K. das geht ja dann noch.
Wann musstest du das zurückzahlen? Kommt es auch darauf an wieviel man später verdient? Ich bekomme ja erstmal nur Lehrlingsgeld. Danke für die Antwort :) !

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"mfg anci"

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

er mußte die Hälfte zurückzahlen, weil das alle müssen. Sie haben doch selbst geschrieben, daß die Hälfte ein Darlehen ist. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit, in Ihrem Fall also in ca. 8 Jahren. Wer wenig verdient, kann sich die Rückzahlung stunden lassen. Es empfiehlt sich, jeden Adreßwechsel dem Bundesverwaltungsamt in Köln(zuständig für den Einzug des Geldes) mitzuteilen, weil man sonst die Kosten der Adreßermittlung trägt.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anci
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
danke für die Infos. Hab auch schon mal gehört, dass man nichts zurückzahlen muss, wenn man nicht genug verdient. Aber das habe ich auch nicht geglaubt. Da ich das Studium nicht beende meinten andere (meine Eltern!) das ich alles zurückzahlen muss... Naja, jetzt hab ich ja wieder Hoffnung :)

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"mfg anci"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

tja, vielleicht wollten die lieben Eltern nur ein bißchen Druck machen, damit Sie weiterstudieren...Aber wie gesagt, die Rückzahlung hängt nicht einem erfolgreichen Abschluß ab.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
anci
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Das denke ich auch :) Gibt es denn die Möglichkeit, dass Leute die studiert haben und danach in Ihrem Beruf zu wenig verdienen gar nichts zurückzahlen müssen? (Meinten auch meine Eltern!)

LG anci

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

zurückzahlen musst du auf jeden fall ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sehr ausführlich zu der Frage:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

Danach ist die Rückzahlungssumme auf 10.000€ beschränkt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

nun ja, wenn Sie Ihr Leben lang unter den Einkommensgrenzen für die Rückzahlung liegen, müssen Sie auch nichts zurückzahlen. Da müssen Sie aber wirklich wenig verdienen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anci
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

ein wirklich interessanter Link der BaföG-Rechner. Obwohl ich finde, dass 960 Euro nicht unbedingt wenig Einkommen ist. (wenn ich es richtig verstanden hab, kann ich mich, wenn ich weniger verdiene, von der rückzahlung um jeweils 1 Jahr befreien lassen)
Gilt dieser Betrag auch, wenn man selbstständig ist (ICH-AG) oder geht man davon aus, dass derjenige dann ja genug verdient, dass er das zurückzahlen kann?

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"mfg anci"

-- Editiert von anci am 25.03.2006 16:43:22

-- Editiert von anci am 25.03.2006 16:44:29

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