>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
Hallo,
ein wirklich interessanter Link der BaföG-Rechner. Obwohl ich finde, dass 960 Euro nicht unbedingt wenig Einkommen ist. (wenn ich es richtig verstanden hab, kann ich mich, wenn ich weniger verdiene, von der rückzahlung um jeweils 1 Jahr befreien lassen)
Gilt dieser Betrag auch, wenn man selbstständig ist (ICH-AG) oder geht man davon aus, dass derjenige dann ja genug verdient, dass er das zurückzahlen kann?
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"mfg anci"
-- Editiert von anci am 25.03.2006 16:43:22
-- Editiert von anci am 25.03.2006 16:44:29
von anci am 25.03.2006 16:42
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