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BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???

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BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???

Hallo,
ich hab da mal ne frage. Ich möchte mein Studium abbrechen, da es nix für mich ist. Ich bin jetzt seit 1 1/2 Jahren dabei und habe mir vorgenommen mich erst mal in verschiedenen Berufen umzuschauen um nicht wieder auf die Nase zu fallen. Falls ich dieses Jahr eine Lehrstelle bekomme hätte ich 2 Jahre studiert und habe in diesem Zeitraum auch BAföG erhalten. (3Jahre dauert das Grundstudium). Nun würde mich interessieren wie es mit dem zurückzahlen aussieht. Muss ich den gesamten erhaltenen Betrag zurückzahlen, oder nur das Darlehen (ca.die Hälfte). Kennt sich jemand aus mit solchen Fällen??? Bitte dringend um Antwort, das Amt möchte ich nicht fragen, sonst streichen sie mir die Zahlungen womöglich sofort, wenn sie mitkriegen, dass ich gar nicht weiter studieren will
? Bin für jede Antwort dankbar!

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"mfg anci"


von anci am 15.03.2006 14:10
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
ich musste nur die hälfte zurückzahlen ...


von realmandozer am 16.03.2006 08:01
Status: Philosoph (567 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
O.K. das geht ja dann noch.
Wann musstest du das zurückzahlen? Kommt es auch darauf an wieviel man später verdient? Ich bekomme ja erstmal nur Lehrlingsgeld. Danke für die Antwort
!

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"mfg anci"


von anci am 16.03.2006 12:30
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
Hi,

er mußte die Hälfte zurückzahlen, weil das alle müssen. Sie haben doch selbst geschrieben, daß die Hälfte ein Darlehen ist. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit, in Ihrem Fall also in ca. 8 Jahren. Wer wenig verdient, kann sich die Rückzahlung stunden lassen. Es empfiehlt sich, jeden Adreßwechsel dem Bundesverwaltungsamt in Köln(zuständig für den Einzug des Geldes) mitzuteilen, weil man sonst die Kosten der Adreßermittlung trägt.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 16.03.2006 13:00
Status: Tao (8913 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
Hallo,
danke für die Infos. Hab auch schon mal gehört, dass man nichts zurückzahlen muss, wenn man nicht genug verdient. Aber das habe ich auch nicht geglaubt. Da ich das Studium nicht beende meinten andere (meine Eltern!) das ich alles zurückzahlen muss... Naja, jetzt hab ich ja wieder Hoffnung


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"mfg anci"


von anci am 16.03.2006 19:25
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
Hi,

tja, vielleicht wollten die lieben Eltern nur ein bißchen Druck machen, damit Sie weiterstudieren...Aber wie gesagt, die Rückzahlung hängt nicht einem erfolgreichen Abschluß ab.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 17.03.2006 13:43
Status: Tao (8913 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
Das denke ich auch
Gibt es denn die Möglichkeit, dass Leute die studiert haben und danach in Ihrem Beruf zu wenig verdienen gar nichts zurückzahlen müssen? (Meinten auch meine Eltern!)

LG anci


von anci am 20.03.2006 15:03
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
zurückzahlen musst du auf jeden fall ...


von realmandozer am 21.03.2006 08:01
Status: Philosoph (567 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
Sehr ausführlich zu der Frage:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

Danach ist die Rückzahlungssumme auf 10.000€ beschränkt.


von hamburgerin01 am 21.03.2006 12:52
Status: Tao (10052 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
Hi,

nun ja, wenn Sie Ihr Leben lang unter den Einkommensgrenzen für die Rückzahlung liegen, müssen Sie auch nichts zurückzahlen. Da müssen Sie aber wirklich wenig verdienen.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 22.03.2006 13:13
Status: Tao (8913 Beiträge)
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>BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
Hallo,

ein wirklich interessanter Link der BaföG-Rechner. Obwohl ich finde, dass 960 Euro nicht unbedingt wenig Einkommen ist. (wenn ich es richtig verstanden hab, kann ich mich, wenn ich weniger verdiene, von der rückzahlung um jeweils 1 Jahr befreien lassen)
Gilt dieser Betrag auch, wenn man selbstständig ist (ICH-AG) oder geht man davon aus, dass derjenige dann ja genug verdient, dass er das zurückzahlen kann?

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"mfg anci"

-- Editiert von anci am 25.03.2006 16:43:22

-- Editiert von anci am 25.03.2006 16:44:29


von anci am 25.03.2006 16:42
Status: Frischling (7 Beiträge)
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