Guten Tag, liebe Mitschreiber
Ich hätte mal wieder eine Frage:
Was "zählt" höher, ein BAG-Urteil oder ein laufender Tarifvertrag?
Ich spiele speziell auf das kürzlich ergangene Urteil des BAG in Bezug auf die Zuschläge bei Nachtarbeit an. Wenn nun der Tarifvertrag einen geringeren Zuschlag (15%) ausweist, kann man sich dann einen höheren Zuschlag unter Berufung auf das BAG-Urteil erstreiten oder gilt der höhere Zuschlag gar automatisch?
Würde mich sehr interessieren.
Vielen Dank im Voraus!
BAG vs. Tarifvertrag
12. Dezember 2015
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Frage vom 12. Dezember 2015 | 01:26
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
BAG vs. Tarifvertrag
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2015 | 10:12
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
Urteile gelten erst einmal für den konkret vorgelegten Fall. In zweiter Linie können sie für Gesetzgeber oder Tarifparteien die Aufforderung beinhalten, die streitige Sache neu auszutarieren. Unmittelbares Recht schaffen Urteile in aller Regel nicht, wohl aber ggf. eine Argumentationsbasis für Verhandlungen.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 02:09
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Danke für die Info!
Das hilft mir schon sehr weiter, danke!
Und jetzt?
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