Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
BAG verwirft Trick für Abfindung in der Insolvenz - 1/1
AFP vom 21.01.2010   |   3436 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

BAG verwirft Trick für Abfindung in der Insolvenz

Später Sozialplan führt nicht zum Vorrang der Ansprüche

Hat eine Pleitefirma keinen Cent übrig, um Altschulden zu begleichen, sind Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan wertlos. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt können Betriebsräte diese für die Arbeitnehmer bittere Folge auch nicht mit einem Trick umgehen. (Az: 6 AZR 785/08)

Mehr zum Thema:
Abfindung   Sozialplan   Insolvenz  

Im Streitfall meldete ein Autohaus in Nordrhein-Westfalen Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter stellte rasch fest, dass das Vermögen des Autohauses nicht reichen wird, um alle Schulden zu bezahlen. Diese so genannte Masseunzulänglichkeit zeigte der Insolvenzverwalter dem Gericht an, sechs Tage später schloss er mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ab. Der Kläger forderte daraus eine Abfindung von 10.000 Euro.

Forderungen, beispielsweise von Lieferanten, die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstehen, werden normalerweise vorrangig bedient. Dies soll es ermöglichen, dass Unternehmen in der Insolvenz überhaupt noch handlungsfähig bleiben und beispielsweise auch Löhne für neue Arbeit auszahlen können. Wie nun das BAG klarstellte, gilt dieser Vorrang aber nicht für neu vereinbarte Sozialplanforderungen. Diese sind in der Gesamtsumme gedeckelt und werden wie Altschulden nur anteilig bedient. Ist für Gläubiger aus der Zeit vor der Insolvenz gar kein Geld da, gehen daher auch die Arbeitnehmer beim Sozialplan leer aus, urteilte das BAG.

21. Januar 2010 - 17.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94213
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht Thomas Fertig
Fertig

Bewertungen: 9
Schwerpunkte: Sozialrecht, Versicherungsrecht, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal