Inhalt nach Themen
BAG stärkt Frauen im Diskriminierungsstreit - 1/1
AFP vom 24.4.2008   1217 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

BAG stärkt Frauen im Diskriminierungsstreit

"Keine strengen Anforderungen" an Vortrag der Arbeitnehmerin

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Chancen von Frauen auf Schadenersatz wegen einer Diskriminierung am Arbeitsplatz verbessert. Eine Schwangerschaft allein reiche zwar noch nicht aus, um dem Arbeitgeber die Beweislast für sein diskriminierungsfreies Verhalten zuzuweisen, urteilte das BAG am Donnerstag. An die weiteren Indizien seien aber "keine strengen Anforderungen zu stellen". (Az: 8 AZR 257/07)




Die Klägerin war Abteilungsleiterin im Bereich "International Marketing" beim Musikverlag Sony BMG. Als im September 2005 die Stelle ihres Chefs frei wurde, war sie schwanger. Die Stelle wurde mit einem der beiden männlichen Abteilungsleiter-Kollegen besetzt.

Mit ihrer Klage verlangte die Frau Schadenersatz wegen Diskriminierung. Sie sei die Stellvertreterin ihres damaligen Chefs gewesen. Bevor ihre Schwangerschaft bekannt geworden sei, habe der ihr seine Nachfolge noch konkret in Aussicht gestellt. Bei der Bekanntgabe der Stellenbesetzung sei sie dann aber auf ihre familiäre Situation hingewiesen und mit der Anmerkung getröstet worden, sie solle sich doch auf ihr Kind freuen.

Das Landesarbeitsgericht Berlin prüfte diese Behauptungen nicht und meinte, selbst wenn dies alles wahr sei, sei die Diskriminierung noch nicht bewiesen. Nach dem Erfurter Urteil könnten die Indizien aber zumindest für eine so genannte Beweislastumkehr reichen. Danach müsste dann nicht mehr die Frau die Diskriminierung beweisen, sondern umgekehrt der Arbeitgeber belegen, dass er seine Entscheidung nicht mit Blick auf die Schwangerschaft getroffen hat. Deshalb soll nun das Landesarbeitsgericht den Vortrag der Frau konkret prüfen.

24. April 2008 - 17.20 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!


Lesezeichen hinzufügen:
Seiten in diesem Artikel:
  • 1) BAG stärkt Frauen im Diskriminierungsstreit
  • Arbeitsrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

    Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Sie bestimmen den Preis!
    Die neuesten 4 Antworten zu:
    Kündigung zum 31.12. = unterjährige Kündigung ?
    beantwortet von RA Wöhler für €25
    Frühzeitige Abfindung und Sozialplan
    beantwortet von RA Bordasch für €75
    Ehegattenarbeitsvertrag
    beantwortet von RA Raab für €20
    Mehr Fragen lesen