
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Chancen von Frauen auf Schadenersatz wegen einer Diskriminierung am Arbeitsplatz verbessert. Eine Schwangerschaft allein reiche zwar noch nicht aus, um dem Arbeitgeber die Beweislast für sein diskriminierungsfreies Verhalten zuzuweisen, urteilte das BAG am Donnerstag. An die weiteren Indizien seien aber "keine strengen Anforderungen zu stellen". (Az: 8 AZR 257/07)
Die Klägerin war Abteilungsleiterin im Bereich "International Marketing" beim Musikverlag Sony BMG. Als im September 2005 die Stelle ihres Chefs frei wurde, war sie schwanger. Die Stelle wurde mit einem der beiden männlichen Abteilungsleiter-Kollegen besetzt.
Mit ihrer Klage verlangte die Frau Schadenersatz wegen Diskriminierung. Sie sei die Stellvertreterin ihres damaligen Chefs gewesen. Bevor ihre Schwangerschaft bekannt geworden sei, habe der ihr seine Nachfolge noch konkret in Aussicht gestellt. Bei der Bekanntgabe der Stellenbesetzung sei sie dann aber auf ihre familiäre Situation hingewiesen und mit der Anmerkung getröstet worden, sie solle sich doch auf ihr Kind freuen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin prüfte diese Behauptungen nicht und meinte, selbst wenn dies alles wahr sei, sei die Diskriminierung noch nicht bewiesen. Nach dem Erfurter Urteil könnten die Indizien aber zumindest für eine so genannte Beweislastumkehr reichen. Danach müsste dann nicht mehr die Frau die Diskriminierung beweisen, sondern umgekehrt der Arbeitgeber belegen, dass er seine Entscheidung nicht mit Blick auf die Schwangerschaft getroffen hat. Deshalb soll nun das Landesarbeitsgericht den Vortrag der Frau konkret prüfen.
24. April 2008 - 17.20 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

| Mehr Fragen lesen |