BAG stärkt Arbeitnehmer bei Betriebsübergang
AFP VOM 27.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1766 Aufrufe Mehr zum Thema:Betriebsübergang
Druckerei-Mitarbeiterin gegen Bauer-Konzern erfolgreich
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte der Arbeitnehmer bei Betriebsverkäufen gestärkt: Bei Verkäufen oder dem Übertragen von Arbeitsbereichen auf ein anderes Unternehmen muss der Arbeitgeber die betroffenen Mitarbeiter unterrichten, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Geschieht dies nicht, können die Arbeitnehmer zeitlich unbegrenzt den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses zum alten Arbeitgeber oder aber eine Weiterbeschäftigung beim Betriebserwerber verlangen. (Az: 8 AZR 326/09)
Eine Druckerei des Bauer-Konzerns in Magdeburg hatte für den Vertrieb von Zeitungen Leiharbeitnehmer verbundener Unternehmen beschäftigt. Ab April 2007 übernahm die Druckerei diese Arbeiten wieder in Eigenregie. Eine deswegen entlassene Leiharbeiterin forderte erst im August ihre Weiterbeschäftigung, nunmehr direkt bei der Druckerei. Das war nicht zu spät, urteilte das BAG. Für ein solches "Fortsetzungsverlangen" gelte zwar im Grundsatz gesetzlich eine Frist von einem Monat für den Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses. Diese beginne aber erst zu laufen, wenn die Arbeitnehmer über den Betriebsübergang informiert wurden. Solche Informationen seien in den betreffenden Fällen aber komplett unterblieben, bemängelte das BAG.
27.01.2011 - 18:31 Uhr


