BAG billigt Ausgliederung der betrieblichen Altersversorgung Seite 1 - AFP vom 11.03.2008
BAG billigt Ausgliederung der betrieblichen Altersversorgung
"Rentnergesellschaft" muss aber ausreichend Geld bekommen
Arbeitgeber dürfen ihre betriebliche Altersversorgung an eigenständige Unternehmen abgeben. Allerdings müssen die so genannten Rentnergesellschaften ausreichende Mittel zur Verfügung haben, um die Betriebsrenten zahlen und auch regelmäßig anpassen zu können, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Andernfalls sei der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. (Az: 3 AZR 358/06)
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen einzelne Betriebsteile verkauft. Der Käufer gliederte die "aktiven Geschäftsbereiche" weiter aus und behielt als nunmehr reine Rentnergesellschaft nur die Verwaltung der Betriebsrenten für sich. Dieses Vorgehen sei nicht zu beanstanden, ein Widerspruchsrecht bestehe nur für aktive Arbeitnehmer, urteilte das BAG und wies die Klage eines Betriebsrentners ab. Die Mindestanforderungen, deren Missachtung den Arbeitgeber schadenersatzpflichtig macht, will das BAG später in seinem schriftlichen Urteil näher beschreiben. Die Ausgliederung sei aber unabhängig davon wirksam.
Wibke Schöpper, Hamburg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Vertragsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht und hat Interessensschwerpunkte: Reiserecht, Kaufrecht.