BAG entscheidet über Tariffähigkeit der neuen Zustell-Gewerkschaft
AFP VOM 4.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1375 Aufrufe Mehr zum Thema:Tariffähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet am 20. April über die Tariffähigkeit der Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ). Das kündigte das BAG am Donnerstag in Erfurt an. Mit ihrer Klage macht die Gewerkschaft Verdi geltend, die GNBZ sei von Arbeitgeberseite gegründet worden und werde auch von den privaten Briefzustellern finanziert. (Az: 1 ABR 101/09)
Verdi hatte im November 2007 mit dem Arbeitgeberverband Postdienste einen Tarifvertrag abgeschlossen, der einen Mindestlohn von 9,00 Euro in den neuen und 9,80 Euro in den alten Bundesländern vorsah. Mit seiner umstrittenen Postmindestlohnverordnung hatte das Bundesarbeitsministerium diese Mindestlöhne für allgemein verbindlich erklärt; nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar ist diese Verordnung aber unwirksam. Für die Löhne in der Briefbranche kommt es daher entscheidend darauf an, ob der zwischen GNBZ und dem von Privatunternehmen getragenen Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste geschlossene Tarifvertrag gültig ist. Er sieht Mindestlöhne von 6,50 Euro in den neuen und 7,50 Euro in den alten Bundesländern vor.
Das BAG bestätigte weiter den 10. Juni als Verhandlungstermin über die "Pfandbon-Kündigung" der als "Emmely" bekannt gewordenen Berliner Kassiererin. Diesen Termin hatte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt bereits im Januar bekanntgegeben. "Emmely" war entlassen worden, weil sie zwei ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben soll.
4. März 2010 - 14.37 Uhr
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