BAFÖG anzurechnendes Vermögen
Einen schönen Tag wünsche ich allen 123Recht.net-Usern.
In der Annahme, mir damit etwas Gutes tun zu können, legten meine Eltern vor einigen Jahren Geld über meinen Namen an.
Ich sollte die Zinsen erhalten, der Rest ginge dann irgendwann an sie zurück.
(Leider) ist es so, dass mein eigenes Vermögen und das angelegte meiner Eltern nun die BAFÖG-Beitragsfreigrenze von 5200€ übersteigt.
Das Geld wurde dementsprechend wieder ihnen zugerechnet.
Nun sieht es von außen natürlich so aus, als ob ich mein Geld vor der Überprüfung der Bedürftigkeit in Sicherheit gebracht hätte, obwohl es sich de facto ja nie um mein Geld handelte (im rechtlichen Sinne war ich natürlich Eigentümer).
Darf ich jetzt überhaupt kein BAFÖG beantragen, weil mir zwangsweise unterstellt wird, ich würde den Staat täuschen ?
Diese Situation erwiese sich als prekär, denn in der Tat ist es ja leider nicht so, dass ich oder meine Eltern über nennenswert hohes Vermögen verfügen.
Ich freue mich über jede hilfreiche Einschätzung.
Mfg,
Darkar
von Darkar am 20.01.2012 17:34
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