B- Führerschein Theorie + Praktische Prüfung neu ablegen?

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476143-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
B- Führerschein Theorie + Praktische Prüfung neu ablegen?

Guten Tag,

Ich habe heute von meiner Zulassungs-Behörde telefonisch Bescheid gegeben bekommen das ich die Theorie sowie die praktische Prüfung neu absolvieren müsse.

"sie sagte mir, das meine fahrpraxis kürzer seie als die derzeitige Absolvierung den Führerschein zurück zu bekommen."
(sperrzeit)

Delikt:1.63 Promille in probezeit

Ich habe bisher eine Mpu positiv absolviert.
Habe mich natürlich sehr gefreut und direkt bei der Zulassungs-Behörde angerufen.

Diese teilte mir dann mit, das ich ein besonderes Aufbauseminiar noch besuchen müsste.(Hallo kann mann das mir nicht denn schon früher in der Sperrzeit sagen)

Ich bin verärgert darüber, denn ich wurde in keinsterlei bei der Zulassungs-Behörde informiert(im Vorhinein) das ich
a) das besondere Aufbauseminiar absolvieren müsse.

B) das ich jetzt meine theoretische sowie praktische Prüfung neu absolvieren müsse!

Muss ich komplett den Führerschein neu machen? Alle Stunden?fahrpraxis?

Danke schonmal im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb476143-13):
Ich habe heute von meiner Zulassungs-Behörde telefonisch Bescheid gegeben bekommen


Abwarten bis was schriftliches kommt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb476143-13):
Ich bin verärgert darüber, denn ich wurde in keinsterlei bei der Zulassungs-Behörde informiert(im Vorhinein)

Liegt vermutlich daran, das deren Hellseher alle in Urlaub und die Glaskugeln alle in der Wartung sind.



Zitat (von fb476143-13):
Muss ich komplett den Führerschein neu machen? Alle Stunden?fahrpraxis?
Abwarten, Was genau gefordert wird, da sollte in den nächsten Tagen ein Schreiben kommen.
Da steht in der Regel dann ganz genau drin was man noch nachliefern muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb476143-13):
kann mann das mir nicht denn schon früher in der Sperrzeit sagen

Warum sollte man? Diese Informationen sind erst in dem Moment fällig wo die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt wird. Kann ja keiner wissen wie lang das dauert, manche lassen sich damit 15 Jahre Zeit um die MPU zu umgehen.

Hast Du den Antrag bereits (schriftlich) gestellt, oder lediglich mal mit der FEB telefoniert um Dich zu informieren? Wenn ja, hat die FEB angekündigt die telefonisch genannten Anforderungen für die Wiedererteilung nochmal schriftlich nachzureichen? Nicht dass sie der Meinung sind das wäre mit dem Anruf erledigt und man könne sich den Brief sparen... :augenroll:

Wie lang warst Du insgesamt ohne FE?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
fb476143-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Antrag schon vor ca. einem Jahr gestellt.
habe auch von der zustellungsstelle Post bekommen in dem Schreiben war erstmalig nur eine Anforderung zur mpu.
Die ich rechtzeitig absolvierte.
Dann fing es erst an mit dem telefonieren und dem hin und her.
Das ich jetzt noch ein besonderes Aufbauseminiar + Fahrprüfung/ Theorie nachweisen muss.

Das Delikt 1.63 Promille fand in der probezeit statt.
1 Jahr Führerschein bereits.
Keine vordelikte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb476143-13):
Dann fing es erst an mit dem telefonieren

Mit denen telefoniert man nicht. Immer alles schriftlich machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ja das ist es was ich oben meinte: Möglicherweise kommt auch nichts mehr schriftlich weil sie der Meinung sind alles wesentliche bereits telefonisch erläutert zu haben. Problem: Der nächste MA der FEB sieht die Sache möglicherweise anders, hat keine Ahnung was der Kollege früher gesagt hat, oder man kann sich einfach an nichts mehr erinnern, etc.

Daher: Schriftlich (keine Emails, sondern klassisch per Brief) anfragen was sie nach erfolgreicher MPU noch für die Erteilung der FE benötigen. Dann hast Du das schwarz auf weiß und kannst es ggf. prüfen lassen und beeinspruchen. Das dauert initial ein paar Tage länger, ist aber unterm Strich schneller und erfolgversprechender.

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Meine persönliche Meinung

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