>Bäume direkt auf der grenze
Hallo!
die Baume dürfen, so heisst es, sachgerecht geschnitten werden, also so, dass dem Baum
auf lange sicht nicht geschadet wird.
die Baume können ausgeästet werden, oder bis auf 5 Meter Stammhöhe von Ästen befreit werden. uner Umständen einen Fachmann beauftragen.
Gefunden:
Ein Bundesgerichtshof-Urteil von 2003
Überhängende Äste
Was kann man tun, wenn Bäume oder Sträucher über die Grenze wachsen und das Nachbargrundstück beeinträchtigen?
Reagiert der Nachbar auf höfliche Bitten, die Äste zu entfernen, nicht, so kann er per Einschreiben dazu aufgefordert werden. Lässt er die gesetzte Frist verstreichen, und beeinträchtigen die Zweige die Benutzung des Grundstücks, dann darf man selbst die Äste abschneiden.
Vor allem wenn Bäume so viel Schatten werfen, dass Nachbars Pflanzen nicht mehr wachsen können oder den Wurzeln Wasser entziehen, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden (BGH Az.:
V ZR 102/03).
Fällt ein auf der Grundstücksgrenze stehender Baum um, müssen sich die benachbarten Parteien den Schaden teilen (BGH, Az:
V ZR 33/04).
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und ein anderes Urteil zur Reklamationszeit
Baumhöhe beträgt 5 Jahre
In diesem Punkt gab ihm der Bundesgerichtshof Recht (Az.
V ZR 102/03). Der Kläger habe versäumt, die Baumhöhe rechtzeitig zu reklamieren. Als die Kiefern die nach dem (in diesem Falle niedersächsischen) Landesnachbarschaftsrecht zulässige maximale Höhe erreichten, hätte er innerhalb von 5 Jahren dagegen intervenieren müssen. Da er diese (auch in anderen Bundesländern) geltende 5-Jahres-Ausschlussfrist nicht beachtete, könne er jetzt die Stutzung der Bäume grundsätzlich nicht mehr einfordern. Sollten die "Einwirkungen" der Kiefern die Nutzung des Klägergrundstücks tatsächlich über Gebühr beeinträchtigen, z.B. durch drohende Verstopfung der Regenrinne, dann allerdings müsse der Nachbar dafür Ausgleichszahlungen leisten.
von Odil am 29.07.2005 23:42
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