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Bäume direkt auf der grenze

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Bäume direkt auf der grenze

Hallo,
auf dem Nachbargrundstück wurden lange bevor wir eingezogen sind Bäume ca 10 Stück direkt auf die Grenze gepflanzt. Es handelt sich um Buchen die wohl eigentlich mal eine Hecke geben sollten vor 15 Jahren. Wurden aber nicht gepflegt. Jetzt ca 10 Meter hoch.

Nun hat das Grundstück schon einen anderen Besitzer seit ca 5 Jahren und dieser möchte die Bäume weiter schön wachsen lassen: "schließlich waren die Bäume ja schon immer da.".

Was kann man dagegen tun, dürfte wohl klar sein das es fast im ganzen Garten dunkel ist und es nicht sonderlich toll aussieht. Äste hängen natürlich auch auf unser Grundstück.


von zpeedy am 28.07.2005 23:12
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>Bäume direkt auf der grenze
Nach 15 Jahren gibt es kaum Möglichkeiten eine Entfernung der Bäume durchzusetzen, wohlaber ein Ausholzen der Zweige, die auf
Euer Grundstück reichen.
Dazu den Nachbarn auffordern, eine Frist setzen.
Gib malauf dieser Seite unter Inhaltssuche den Begriff *Bäume* ein. Da gibt es viel zu lesen.


von Odil am 29.07.2005 01:28
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Bäume direkt auf der grenze
Gut, das habe ich mir gedacht. Ist ja auch OK so.

Wieviel sollte den Ausgeholzt werden? Auch der Hauptstamm oben? Erstmal sollten keine Äste mehr auf unser Grundstück hängen und der angrenzende Weg sollte auch wieder befahrbar sein (ist am Eck von dem Grundstück). Sollte das auch noch so sein damit Licht einfallen kann?

Der Nachbar hat mir erlaubt die Bäume zu stutzen, aber wie viel ist eben ne gute Frage. Zuschaun und zu jedem Ast "ja, der darf weg" sagen geht nicht wirklich.

Sind ca 15 Bäume die im Abstand von ca 30cm gepflanzt wurden und nun mit einem Stammdurchmesser von ca 15cm schon fast eine Wand ergeben die gut 10m Hoch ist.

Wie könnte man es denn eingrenzen das zukünftig keine neuen Bäume mehr grenznah gepflanzt werden bzw. durch Anflug wachsen immer wieder neue Bäumchen?

Ist eben viel Wildwuchs, weil sich der Nachbar nicht wirklich um den Garten kümmert/kümmern kann. Dem Sohnemann fällt dann nur immer auf wenn dann eventuell ein Ast zuviel abgesägt wurde.


von zpeedy am 29.07.2005 08:36
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>Bäume direkt auf der grenze
Hallo!
die Baume dürfen, so heisst es, sachgerecht geschnitten werden, also so, dass dem Baum
auf lange sicht nicht geschadet wird.
die Baume können ausgeästet werden, oder bis auf 5 Meter Stammhöhe von Ästen befreit werden. uner Umständen einen Fachmann beauftragen.


Gefunden:
Ein Bundesgerichtshof-Urteil von 2003

Überhängende Äste
Was kann man tun, wenn Bäume oder Sträucher über die Grenze wachsen und das Nachbargrundstück beeinträchtigen?
Reagiert der Nachbar auf höfliche Bitten, die Äste zu entfernen, nicht, so kann er per Einschreiben dazu aufgefordert werden. Lässt er die gesetzte Frist verstreichen, und beeinträchtigen die Zweige die Benutzung des Grundstücks, dann darf man selbst die Äste abschneiden.
Vor allem wenn Bäume so viel Schatten werfen, dass Nachbars Pflanzen nicht mehr wachsen können oder den Wurzeln Wasser entziehen, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden (BGH Az.: V ZR 102/03).

Fällt ein auf der Grundstücksgrenze stehender Baum um, müssen sich die benachbarten Parteien den Schaden teilen (BGH, Az: V ZR 33/04).
_______________

und ein anderes Urteil zur Reklamationszeit

Baumhöhe beträgt 5 Jahre

In diesem Punkt gab ihm der Bundesgerichtshof Recht (Az. V ZR 102/03). Der Kläger habe versäumt, die Baumhöhe rechtzeitig zu reklamieren. Als die Kiefern die nach dem (in diesem Falle niedersächsischen) Landesnachbarschaftsrecht zulässige maximale Höhe erreichten, hätte er innerhalb von 5 Jahren dagegen intervenieren müssen. Da er diese (auch in anderen Bundesländern) geltende 5-Jahres-Ausschlussfrist nicht beachtete, könne er jetzt die Stutzung der Bäume grundsätzlich nicht mehr einfordern. Sollten die "Einwirkungen" der Kiefern die Nutzung des Klägergrundstücks tatsächlich über Gebühr beeinträchtigen, z.B. durch drohende Verstopfung der Regenrinne, dann allerdings müsse der Nachbar dafür Ausgleichszahlungen leisten.




von Odil am 29.07.2005 23:42
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Bäume direkt auf der grenze
Hallo!
die Baume dürfen, so heisst es, sachgerecht geschnitten werden, also so, dass dem Baum
auf lange sicht nicht geschadet wird.
die Baume können ausgeästet werden, oder bis auf 5 Meter Stammhöhe von Ästen befreit werden. uner Umständen einen Fachmann beauftragen.


Gefunden:
Ein Bundesgerichtshof-Urteil von 2003

Überhängende Äste
Was kann man tun, wenn Bäume oder Sträucher über die Grenze wachsen und das Nachbargrundstück beeinträchtigen?
Reagiert der Nachbar auf höfliche Bitten, die Äste zu entfernen, nicht, so kann er per Einschreiben dazu aufgefordert werden. Lässt er die gesetzte Frist verstreichen, und beeinträchtigen die Zweige die Benutzung des Grundstücks, dann darf man selbst die Äste abschneiden.
Vor allem wenn Bäume so viel Schatten werfen, dass Nachbars Pflanzen nicht mehr wachsen können oder den Wurzeln Wasser entziehen, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden (BGH Az.: V ZR 102/03).

Fällt ein auf der Grundstücksgrenze stehender Baum um, müssen sich die benachbarten Parteien den Schaden teilen (BGH, Az: V ZR 33/04).
_______________

und ein anderes Urteil zur Reklamationszeit

Baumhöhe beträgt 5 Jahre

In diesem Punkt gab ihm der Bundesgerichtshof Recht (Az. V ZR 102/03). Der Kläger habe versäumt, die Baumhöhe rechtzeitig zu reklamieren. Als die Kiefern die nach dem (in diesem Falle niedersächsischen) Landesnachbarschaftsrecht zulässige maximale Höhe erreichten, hätte er innerhalb von 5 Jahren dagegen intervenieren müssen. Da er diese (auch in anderen Bundesländern) geltende 5-Jahres-Ausschlussfrist nicht beachtete, könne er jetzt die Stutzung der Bäume grundsätzlich nicht mehr einfordern. Sollten die "Einwirkungen" der Kiefern die Nutzung des Klägergrundstücks tatsächlich über Gebühr beeinträchtigen, z.B. durch drohende Verstopfung der Regenrinne, dann allerdings müsse der Nachbar dafür Ausgleichszahlungen leisten.




von Odil am 29.07.2005 23:42
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Bäume direkt auf der grenze
OK, gut. Dann sollte der Nachbar das halt jedes Jahr mal machen...

Er ist zwar mündlich des öfteren darauf hingewiesen worden, dass die bäume zu hoch werden, bzw. so nicht weiter wachsen sollen. Das wird nur nicht wirklich viel zählen und im Moment stören die Bäume nicht extrem. Mal mit Ihm reden (ohne Sohn).

Wie hoch dürfen denn so Bäume werden? Ist das wie bei z.b. Hecken mit den Abständen?

So ein Baum ist ja eher schlecht zu entfernen, zu kürzen wenn er zwei, drei Meter von der Grenze weg ist.

Also am besten regelmäßig schriftlich den Nachbarn auf seine Mauern, Hecken und Bäume hinweisen, damit man eventuell reagieren kann und nicht alles bestehen lassen muss?


von zpeedy am 30.07.2005 11:00
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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