Hallo ich habe folgenden Sachverhalt,
meine Azubis müssen zur Berufsschule in einen anderen Ort fahren und brauchen dafür Fahrkarten. Der Betrieb verlangt, dass sie die Fahrkarten selbst kaufen und per Gehalt rückwirkend wiedererhalten. Da sie jedoch teilweise 4 Wochen am Stück Blockunterricht haben, müssten sie Beträge von knapp 300 € jeweils vorstrecken. Das können sich beide nicht leisten. Daher die Frage, ob der Betrieb rechtlich auf der sicheren Seite ist oder gegen das BBiG verstößt, da er den Azubis den Zugang zur Berufsschule verwehrt?
Hat einer von euch Rat?
Azubis sollen Kosten für Fahrkarte vorstrecken
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nach der Rechtsprechung des BAG ist der AG gegenüber dem Azubi nicht verpflichtet Fahrtkosten zur Berufsschule zu erstatten (s. mit weiteren Nachweisen BAG vom 22.12.2009 - 3 AZR 936/07 ). Der AG macht hier also bereits mehr als wozu er verpflichtet wäre.
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Vielen Dank für eure Antworten.
Zu Eugenie: Ich bin Ausbilder der beiden und ich stimme dir zu, dass es am einfachsten wären den Azubis die Fahrkarte über den Betrieb zu kaufen oder Ihnen das Geld bar zu geben. Dagegen stellt sich leider unsere Buchhaltung und lässt nicht mit sich reden.
Zu Eidechse: Alles klar, danke für den Link. Finde ich persönlich zwar unfair, aber dann kann man nix machen.
-- Editiert von JackBlau am 14.04.2016 11:31
Vielen Dank für eure Antworten.
Zu Eugenie: Ich bin Ausbilder der beiden und ich stimme dir zu, dass es am einfachsten wären den Azubis die Fahrkarte über den Betrieb zu kaufen oder Ihnen das Geld bar zu geben. Dagegen stellt sich leider unsere Buchhaltung und lässt nicht mit sich reden.
Zu Eidechse: Alles klar, danke für den Link. Finde ich persönlich zwar unfair, aber dann kann man nix machen.
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