Azubi wird beschuldigt 60 Euro gestohlen zu haben

22. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Momo24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi wird beschuldigt 60 Euro gestohlen zu haben

Hallo
ich bin neu hier und weiss mir im moment keinen rat vielleicht kann mir jemand einen guten tip geben :)

es geht um meine tochter, sie wurde heute in ihrer ausbildung gekündigt.

am 20.12. war sie sowie eine weitere kollegin für den tresor verantwortlich
meiner tochter fiel auf das an der einen geldkassette die originalblome ausgetauscht wurde und es fehlten 60 euro
sie u die andere kollegin gaben diese info unverzüglich weiter.

heute am 22.12. lies man meine tochter nicht arbeiten, der bezirkleiter war anwesend u fragte meine tochter ob sie das gled genommen hat.
sie sagte ihm, dass sie dieses geld nicht an sich genommen hat.
darauf hin sagte der bezirksleiter zu meiner tochter sie habe 2 möglichkeiten:
1. sie könne jeztz sofort einen aufhebungsvertrag unterschreiben, dann bekäme sie noch ein gutes zeugnis
2. wenn sie diesen aufhebungsvertrag nicht jetzt sofort unterschreiben würde bekäme sie ein schlechtes zeugnis

meine tochter versuchte ihm zu erklären das sie das geld nicht genommen hat u sie sicherlich ihre ausbildung wegen 60 euro aufs spiel setzten würde
sie war natürlich total verzweifelt u verstand u versteht es immer noch nicht, wieso sie für etwas beschuldigt wird was sie nich getan hat ... u die andere kollegin nicht zur rechenschaft gezogen wird nur weil sie eine stellvertretung in der filiale ist.

sie wurde so unter druck gesetzt das sie letzendlich diesen aufhebungsvertrag unterschrieb...

nun meine frage:
macht es sinn in diesem fall zum anwalt zu gehen / arbeitsgericht
und wenn ja
hat man in solch einem fall aussicht auf erfolg ...


vielen dank schon mal vorab an alle die mir helfen können

lg momo24

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ist deine Tochter zufällig noch minderjährig? Dann wäre der Aufhebungsvertrag ohne deine Unterschrift (und sofern vorhanden deines Ehepartners) ungültig.

-- Editiert von arnonym117 am 22.12.2016 17:46

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#2
 Von 
Momo24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nein in dem fall leider ..

sie ist 20 jahre alt

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Momo24):
sie wurde so unter druck gesetzt das sie letzendlich diesen aufhebungsvertrag unterschrieb.


Also stimmt der Eingangssatz
Zitat (von Momo24):
sie wurde heute in ihrer ausbildung gekündigt.
schon mal nicht.

Richtig ist, die Ausbildung wurde im beiderseitigem Einvernehmen beendet.

Angreifbar wäre dies, wenn die "Unterdrucksetzung" außerhalb legaler Maßnahmen erfolgte. Doch davon schreibst Du nichts, ich bezweifele auch, dass man sie mit vorgehaltener Waffe oder unter Androhung von Gewalt zur Unterschrift gezwungen hat.

Allein das Aufzeigen denkbarer rechtlicher Möglichkeiten durch den Bezirksleiter ist nicht illegal, die Tochter hätte es auch darauf ankommen lassen können und den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen müssen. Ohne irgend einen Beweis wäre ihr Vertrag nicht gekündigt worden.

Die Beendigung ist für sie vielleicht sogar die bessere Alternative, denn in dem Betrieb wäre sie vermutlich nie mehr glücklich geworden. So hat sie die Chance sich was anderes zu suchen.


Berry

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

wenn sie diesen aufhebungsvertrag nicht jetzt sofort unterschreiben würde bekäme sie ein schlechtes zeugnis Tja - hätte sie nicht unterschrieben, hätte sie gar kein Zeugnis gebraucht... Denn hätte man Beweise gehabt, die für eine fristlose Kündigung ausgereicht hätten, dann hätte man gekündigt.
Die Beendigung ist für sie vielleicht sogar die bessere Alternative, denn in dem Betrieb wäre sie vermutlich nie mehr glücklich geworden. So hat sie die Chance sich was anderes zu suchen. Da ist was dran, weswegen es letztendlich dann auch nicht so tragisch ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Momo24):
sie wurde so unter druck gesetzt das sie letzendlich diesen aufhebungsvertrag unterschrieb.


Also stimmt der Eingangssatz
Zitat (von Momo24):
sie wurde heute in ihrer ausbildung gekündigt.
schon mal nicht.

Richtig ist, die Ausbildung wurde im beiderseitigem Einvernehmen beendet.

Angreifbar wäre dies, wenn die "Unterdrucksetzung" außerhalb legaler Maßnahmen erfolgte. Doch davon schreibst Du nichts, ich bezweifele auch, dass man sie mit vorgehaltener Waffe oder unter Androhung von Gewalt zur Unterschrift gezwungen hat.

Allein das Aufzeigen denkbarer rechtlicher Möglichkeiten durch den Bezirksleiter ist nicht illegal, die Tochter hätte es auch darauf ankommen lassen können und den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen müssen. Ohne irgend einen Beweis wäre ihr Vertrag nicht gekündigt worden.

Die Beendigung ist für sie vielleicht sogar die bessere Alternative, denn in dem Betrieb wäre sie vermutlich nie mehr glücklich geworden. So hat sie die Chance sich was anderes zu suchen.


Berry


Ich sehe das anders. Eine Nötigung besteht durchaus, wenn der Betrieb ein schlechtes Zeugnis ausstellen will, wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird.

Problem hier ist vielmehr, dass keine Zeugen vorhanden sind...

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17434 Beiträge, 6488x hilfreich)

/// Eine Nötigung besteht durchaus, ...

Das sehe ich auch so, und das Versprechen eines 'guten Zeugnisses' für den Fall, dass die junge Frau klein beigibt, ist gewiss auch nicht im Sinne des Gesetzes. Allein - auch das müsste bewiesen werden und da hat sie gewiss keine guten Karten.

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#7
 Von 
Momo24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Es gibt eine Zeugin ...
Ich habe mittlerweile auch genauere Infos zu dem ganzen

An besagtem Tag als meine Tochter zur Mittagsschicht in den Betrieb kam musste sie die Kollegin die bis dahin den Tresor hatte ablösen ...
dh meine Tochter muss im Beisein der Kollegin den Tresor prüfen ... dabei ist ihr eben aufgefallen das der Betrag von 6o Euro fehlt ... Meldung erfolgte umgehend
Polizei kam u durchsuchte bd Kolleginnen sowie deren Autos ...
Es wurde kein Geld gefunden
Danach wurde meiner Tochter unterstellt sie hätte das Geld ja bereits verschwinden lassen können ..
Die Kollegin stand beim durchzählen des Tresors genau neben meiner Tochter ... da frag ich mich wie hätte sie da ungesehen Geld entnehmen können ... auch hier behauptet man das sie ja Ruck zuck das Geld in ihre Tasche hätte stecken können

Ich will niemandem etwas unterstellen
Aber die Kollegin die an diesem Tag vor meiner Tochter den Tresor hatte ... hat seit Wochen immer wieder laut geäußert das sie Geldsorgen hat u das es " hinten und vorne " nicht reichen würde ... dazu kommt das vor langer Zeit ein ähnlicher Fall passiert ist und eben genau diese Kollegin den Tresor zuvor hatte

-- Editiert von Momo24 am 23.12.2016 12:36

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Eine Zeugin ist nur dann hilfreich, wenn sie aussagt. Anzunehmen ist hier ja, dass der Chef auch die Kollegin so sehr unter Druck setzt, dass sie nicht die Wahrheit sagen würde.

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Blende die Situation drum herum aus: Übrig bleibt leider Gottes ein unterschriebener Aufhebungsvertrag.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Richter am Arbeitsgericht sind nicht auf den Kopf gefallen.
Sie Situation schreit danach, dass die Tochter überrumpelt wurde.

Grundsätzlich würde ich empfehlen, sich etwas zu suchen.
Zudem würde ich trotzdem gerichtlich gegen die Firma und den Aufhebungsvertrag vorgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Leider erwähnt mein Vorposter nicht, daß man beim Arbeitsgericht grundsätzlich auf den eigenen Anwaltskosten sitzenbleibt. Und ohne Anwalt braucht man in diesem Fall erst gar nicht anfangen, etwas zu unternehmen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich halte auch die Auseinandersetzung mit dem bald ehemaligen Arbeitgeber für wenig aussichtsreich und Zeitverschwendung. Viel sinnvoller wäre hier, die zuständige Kammer zu kontaktieren, und dort um Unterstützung dabei zu bitten, eine neue Lehrstelle zu finden.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Momo24):
Es gibt eine Zeugin ...

Die Kollegin?
Die wird nicht als Zeugin taugen, da sollte man nicht zu viele Hoffnungen reinsetzen. Die wird sich nicht selbst ans Messer liefern?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Richter am Arbeitsgericht sind nicht auf den Kopf gefallen.
Sie Situation schreit danach, dass die Tochter überrumpelt wurde.


Ändert aber nichts an der Wirksamkeit des Vertrages, solange es nur Überrumplung ist.

Berry

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