Azubi und Steuererklärung

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fachazubi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi und Steuererklärung

Hi,

ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich etwas unsicher bin bzgl. Steuererklärung. Nichtmal meine Rechnungswesenlehrerin kann/will drauf antworten!

Und zwar: Ich habe im August meine Ausbildung angefangen und überlege jetzt, ob ich eine Steuererklärung machen muss!

Monatlich bekomme ich 750 € (Bruttolohn) + 50 € (Fahrtkostenzuschuss) + 40 € (VL). Also zusammen =840 €/Monatlich. Nach meiner Lohnabrechnung ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei.

Auf ein Jahr gesehen komme ich also auf 10.080 €. Zusätzlich bekomme ich auch noch Kilometergeld, wenn ich mit meinem Privaten Auto für die Firma unterwegs bin. Das war dieses Jahr schon 375 € (0,40 € pro Kilometer, wovon 0,10 €/km bereits versteuert wurden).

Wenn ich jetzt ab August rechne, habe ich dieses Jahr 4200 € (Lohn/brutto) und 375 € (wovon schon 19,40€ steuern bezahlt wurden) Fahrtkosten.

Aktuell zahle ich keine Lohnsteuer, sondern nur Sozialversicherungen!

Zusätzlich habe ich aktuell noch ~ 140 € Monatskarte für die Bahn, ab Januar dann Spritkosten für rund 1400 km/Monat (Schule und Arbeit haben ca. die gleiche Entfernung).

Nachdem ich einige Seiten im Internet durch habe, habe ich gelesen, das man auch eine Steuererklärung machen soll, wenn man keine Steuern zahlt (was ich ja aktuell nicht mache für 2016). Man könne spätestens bei der ersten Steuererklärung, bei der man Lohnsteuer zahlt, die Ausgaben/Kosten aus den "alten" Steuererklärungen geltend machen. Hat das schonmal jemand gemacht und wie soll das funktionieren!?

Dann habe ich noch eine Frage zum "Steuerfreibetrag": Ist die Summe vor oder nach den Abzügen gemeint. Also bei mir die 840 € oder das was ich schlussendlich auf dem Konto habe?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von fachazubi123):
Man könne spätestens bei der ersten Steuererklärung, bei der man Lohnsteuer zahlt, die Ausgaben/Kosten aus den "alten" Steuererklärungen geltend machen.


Ja, aber dazu muss man mehr Ausgaben als Einnahmen haben, und danach hört sich das hier nicht unbedingt an.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.336 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen