Azubi - Kündigung vor Antritt - Schadensersatz???
Hi,
ich bin neu hier und hoffe, dass meine Frage beantwortet werden kann.
Ich habe bei einer Behörde einen Aubildungsvertrag unterschrieben, den ich aber 2 Wochen vor Antritt der Ausbildung gekündigt habe. Grund hierfür ist, dass ich neben der VFA-Azubistelle später nach Unterzeichnung des Vertrages auch noch die Ehre erhielt Beamtenanwärter zu werden. Da diese Ausbildung nur 2 Jahre dauert, habe ich mich hierfür entschieden.
Nun verlangt die Behörde, bei dem ich den Vertrag aufgelöst habe, Schadensersatz von mir. Sie möchten nun, dass ich die ärztliche Untersuchung und die Löschung meiner Eintragung bei der zuständigen Stelle bezahle. Dass man den Amtsarzt bei Kündigung im Voraus bezahlen soll, wurde mir bereits 2 Wochen vor Unterzeichnung des Vertrages mitgeteilt. Damals war mir das bereits suspekt.
Ich kenne keinen, der einen Azubi-Vertrag auflösen wollte und dann z.B. die Untersuchung bezahlen musste. Es geht insgesamt um 76,73 €. Auch wenn dies nicht extrem viel ist, so muss ich das Geld ja nicht verschenken und für mich stellt es schon eine gute Summe Geld dar. Es sei denn, der AG fordert zu Recht den Schadensersatz.
Hat der AG das Recht dieses Geld zu verlangen (hätte ich in der Probezeit gekündigt, dann wäre dieses Forderung ja auch sehr abstrus gewesen)? Wenn nein, worauf darf ich mich berufen. In den bisher von mir gefundenen BAG-Urteilen ging es leider nur um die Auflösungsmöglichkeit an sich, nicht aber um mögliche finanzielle Folgen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen... Danke im Voraus
PS: In meinem Vertrag stehen keine Klauseln drin, dass ich zur Zahlung verpflichtet wäre bzw., dass mir die Kündigung verboten ist und ich im Falle des Falles Vertragsstrafen zu zahlen habe. Vielmehr steht dort drin, dass ich Nebenanbreden nur rechtswirksam sind, wenn Sie schriftlich im Vertrag festgehakten worden sind. Selbst der Spruch vom Ausbilder mit Gebühr für die Untersuchung wäre doch eigentlich damit hinfällig!?
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von Valten am 20.07.2012 10:42
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>Azubi - Kündigung vor Antritt - Schadensersatz???
Es handelt sich um ein zivilrechtliches Ausbildungsverhältnis. Sonst hätte ich ja keinen Vertrag unterschrieben, den ich hätte kündigen können.
Ich mache nur stattdessen jetzt eine Beamtenausbildung, da diese nur 2 Jahre dauert.
Und meinem empfinden nach sind folgdene §§ einschlägig.
- der angesprochene § 3 I 2 BBiG (hier steht ja eindeutig, dass die Eintragung gratis ist) --> ich seheb keinen Grund, dass das BBiG nicht für Ausbildungsverhältnisse nach dem TVAöD gelten sollte, zumal dort nicht umfassend alles geregelt ist und ein Tarifvertrag kein Gesetz ersetzen kann, sondern es nur durch spezielle Regelungen komplettiert --> und in meinen Augen gilt das Günstigkeitsprinzip
- § 4 II 3 TVAöD (hiernach trägt die Behörde die Kosten der Untersuchung)
ferner finde ich keine BAG-Entscheidungen dies seitens der Behörde von mir zu verlangen. Auch Vorschriften im TVAöD oder BBiG, die eine Ausnahme regeln, dass diese beiden Sachen für den Azubi gratis sind, sehe ich nicht.
Nebenabreden, auch wenn diese dann fragwürdig wären, swären nur in schriftlicher Form im Vertrag wirksam und die gibt es defacto nicht. Deswegen ist auch der mündliche Hinweis mit der Untersuchung in meinen Augen quatsch, obwohl ich die 20 € fast noch aus Freundlichkeit bezahlen würde, da ich davon im Vorfeld immerhin wusste.
Kann ich diese Argumente bei denen anbringen? Macht das Sinn?
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von Valten am 20.07.2012 11:14
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>Azubi - Kündigung vor Antritt - Schadensersatz???
Nö ist ja zivilrechtlich, müssten die sich also im schlechtesten Fall vor Gericht mit mir streiten, um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken usw.
Ich habe allerdings eine Frist gesetzt bekommen zu zahlen, das ist der 31.07.2012 also in rund 2 Wochen. Zudem habe ich mit einer Hinterzimmer-Dame telefoniert, die mir klar machte, dass dann eine weitere Aufforderung käme und dann die Mahnung. Grund hierfür brauch die Behörde angeblich nicht explizit, da das Schadensersatz wäre und ich doch wissen müsse, wenn ich die Ausbildung nicht antrete, dass ich dann die Unkosten zu tragen habe.
Dem will ich dann schon entgegenwirken und diesen Quatsch mit der Nennung der Rechtsgrundlagen, die zu meinen Gunsten sprechen, entgegenwirken. Weil sonst eskaliert das nur sinnlos. Wegen 70 EUR muss ich kein Mahnverfahren (berechtigt oder nicht, ist erstmal egal) riskrieren, wenn es auch ein simpler Brief getan hätte.
Ich weiß, dass mich das normalerweise kalt lassen könnte, aber ein simpler Brief könnte hier allen Ärger beseitigen. In diesem Breif bitte ich ohnehin darum, dass mir die Rechtsgrundlage genannt wird, die zudem die von mir genannten Vorschriften bricht.
Aber danke für den Tipp ;-)
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von Valten am 20.07.2012 11:34
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>Azubi - Kündigung vor Antritt - Schadensersatz???
das BAG hat in seiner Entscheidung vom 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 festgestellt:
Ein Berufsausbildungsvertrag kann bereits vor Beginn der Berufsausbildung von beiden Vertragsparteien ordentlich entfristet gekündigt werden, wenn die Parteien keine abweichende Regelung vereinbart haben und sich der Ausschluß der Kündigung vor Beginn der Ausbildung für den Ausbilder auch nicht aus den konkreten Umständen (z. B. der Abrede oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen bestimmten Teil der Probezeit tatsächlich durchzuführen) ergibt.
allerdings handelte es sich um ein Ausbildungsverhältnis, für das das BBiG Gültigkeit hatte
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von working slave am 20.07.2012 21:32
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