Azubi-Kündigung -> wichtige Gründe+Abmahnung wie oft ?

2. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Silvia-Regina
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Azubi-Kündigung -> wichtige Gründe+Abmahnung wie oft ?

Könnte man folgenden Azubi kündigen ? -->

* ruft nach einer Urlaubswoche am So. um 21°°an und teilt mit, dass er am Montag noch nicht zur Arbeit kommen kann, weil er sich grade noch in Köln befinde und daher keine Möglichkeit hat, nach Augsburg zu gelangen

* unterschlägt uns eine Mitteilung der Berufsschule über mangelhaften Leistungsstand, die durch den Betrieb zu unterschreiben ist

* fehlt an einem Montag unentschuldigt im Betrieb,
ist am Dienstag "putzmunter" in der Berufsschule,
kommt am Mi. ohne Krankheitsanzeichen in den Betrieb und gibt
auf Nachfrage zum Mo. an, dass es ihm etwas unwohl war,
fehlt dann am Do+Fr wieder unentschuldigt und schickt uns
dann mit Poststempel Fr. (Erhalt Sa.) eine AU-Bescheinigung
für die komplette vergangene Woche

Muss man einen so am Beruf desinteressierten Azubi wirklich
"mitschleppen" ? Bzw. wieviele Abmahnungen sind nötig, damit
man vor dem Arbeitsgericht überhaupt eine minimale Chance hat ?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Zunächsteinmal zur Klarstellung, ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis.
Von daher gelten hier besondere Vorschriften. Gem. § 111 ArbGG sollen die zuständigen Stellen (Kammern, Innungen, etc.) sogenannte Schlichtungsausschüsse bilden, die für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen zuständig sind. Ansonsten sind bei Fehlen die Arbeitsgerichte zuständig.

Dieses vorausgeschickt, wird deutlich, das bei Kündigungen von Auszubildenden erhöhte Anforderungen zu stellen sind, gerade weil hier ein junger Mensch noch geformt (Erziehung und Ausbildung)werden soll. Anderes gilt nur während der Probezeit.
Ansonsten ist ein Ausbildungsverhältnis unkündbar und kann nur vom AZUBI wegen Berufsaufgabe beendete werden.

Es bleibt von daher nur das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde. Dabei wird regelmäßig auf die geistige, charakterliche und körperliche Reife des AZUBI abzustellen sein. Vorrang vor einer Kündigung haben in jedem Fall mögliche Erziehungsmaßnahmen. Erst wenn eine Fortsetzung unzumutbar wird (Gefährdung Ausbildungsziel), ist an die fristlose Kdg. zu denken. Entsprechend sollten nach Möglichkeit mehrere Abmahnungen (ca. 3) über beharrliche Verstöße vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Zunächsteinmal zur Klarstellung, ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis.
Von daher gelten hier besondere Vorschriften. Gem. § 111 ArbGG sollen die zuständigen Stellen (Kammern, Innungen, etc.) sogenannte Schlichtungsausschüsse bilden, die für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen zuständig sind. Ansonsten sind bei Fehlen die Arbeitsgerichte zuständig.

Dieses vorausgeschickt, wird deutlich, das bei Kündigungen von Auszubildenden erhöhte Anforderungen zu stellen sind, gerade weil hier ein junger Mensch noch geformt (Erziehung und Ausbildung)werden soll. Anderes gilt nur während der Probezeit.
Ansonsten ist ein Ausbildungsverhältnis unkündbar und kann nur vom AZUBI wegen Berufsaufgabe beendete werden.

Es bleibt von daher nur das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde. Dabei wird regelmäßig auf die geistige, charakterliche und körperliche Reife des AZUBI abzustellen sein. Vorrang vor einer Kündigung haben in jedem Fall mögliche Erziehungsmaßnahmen. Erst wenn eine Fortsetzung unzumutbar wird (Gefährdung Ausbildungsziel), ist an die fristlose Kdg. zu denken. Entsprechend sollten nach Möglichkeit mehrere Abmahnungen (ca. 3) über beharrliche Verstöße vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Norman Stehr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 17x hilfreich)

Kann ich eine Abmahnung bekommen, wenn ich verschlafen habe um 11 aufgewacht bin, dann erst angerufen hab und danach aufgrund schlechter busverbindung nicht mehr in die arbeit gekommen bin??

17x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Stehr,

ja. Grundsätzlich haben Sie für einen rechtzeitigen Arbeitsbeginn Sorge zu tragen. Wenn Ihnen keine ausreichenden Entschuldigungsgründe, wie z.B. Autounfall, Erkrankung eines Angehörigen, etc., zur Seite stehen.
Verschärft wird das ganze noch durch Ihr vollständiges Fernbleiben. Sicherlich wäre Ihnen die Nutzung eines späteren Buses bis hin zu einer Taxifahrt zuzumuten gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michae
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 50x hilfreich)

Guten Tag,

ich habe heute eine Abmahnung (die 2.) wegen teilweise unentschuldigten bzw. nicht ausreichend entschuldigten Fehlzeiten bekommen. Ich bin Auszubildender im 3. Lehrjahr.

Meine Frage ist nun: Darf der Arbeitgeber ohne vorherige Ankündigung einfach mein Gehalt kürzen, ohne Warnung oder Ankündigung?
Er droht mir bei Gegenwehr mit seinen Anwälten...



50x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trinity168
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Folgende Situation:

Im Januar wurde dem Azubi eine schriftliche Abmahnung erteilt bzgl. der privaten Nutzung des Internets.
Kurz darauf folgte ein Gespräch zw. Chef und Azubi, in dem vereinbart wurde, dass das Abrufen privater Mails in Ordnung ist, solange es nicht übertrieben wird und die Arbeit nicht negativ beeinflusst. Diese Vereinbarung wurde leider nur mündlich getroffen.

Nun hat der Chef auf dem Rechner des Azubis ein Programm installiert, welches sämtliche Aktivitäten überwacht (Tastatureingaben etc). Der Azubi wurde davon nicht ausreichend unterrichtet, es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass ein Sicherheitsprogramm zum Schutz vor Viren installiert wurde. Nun hat der Chef über 2 Tage sämtlichen privaten eMails gelesen und dann um ein Gespräch gebeten.

Er hat nochmals eine Abmahnung ausgesprochen wg unerlaubter privater Nutzung des Internets (trotz einer anders lautenden mündlichen Vereinbarung) und den Vorschlag gemacht, bei der IHK einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Die Abschlussprüfung im Januar könnte angeblich trotzdem von dem Azubi abgelegt werden und die Lehre wäre damit abgeschlossen.

Inwieweit würde hiermit der Datenschutz und die Privatsphäre des Azubis verletzt? Hat der Chef wirklich eine rechtliche Handhabe gegen den Azubi? Wie ist diese ganze Situation zu beurteilen?

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anonym123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 16x hilfreich)

Sehr geehrter Herr von Scharnhorst,

gilt eine schlechte Arbeitsleistung als wichtiger Grund für eine Kündigung eines Auszubildenden? (Berufsschulnoten sehr gut)
Wenn ja, ist der Arbeitgeber hierbei unabhängig von der IHK?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

16x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@anonym123, der threat in den du da fragst, ist von <font color=red>2002</font> und der Herr Scharnhorst hat hier schon lange nichts mehr geschrieben.
Wenn du speziell einen Anwalt befragen willst dann bitte unter -> http://www.frag-einen-anwalt.de/

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Planetxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo, bevor ich meine Frage zum Thema stelle muss ich kurz die gestrige unterhaltung mit meinem chef zitieren:
chef: ich habe gehört du willst kündigen??
ich: ja, das stimmt
chef: und zu wann??
ich: ich kündige morgen also ab dann 4 wochen
chef: dann kannst du auch direkt gehen. Dein dienst ist hiemit beendet und das war dein letzter arbeitstag. Dein Urlaub wird ausbezahlt
ENDE

Daraufhin habe ich keine Schrifliche Kündigung erhalten sondern sollte Kündigung abgeben was ich dann auch tat. Das
Antwortschreiben lautete wie folgt:
hiermit bestätigen wir den erhalt Ihrer schriflichen Kündigung,nachdem sie bereits vorher mündlich gekündigt hatten und herr chef(kein name) daraufhin die fristgerechte Kündigung akzeptiert hat und die sofortige beendigung der Arbeit ausgesprochen hat.
Das Personalzimmer ist bis ende des Monats zu räumen. Urlaub und Guttage werden Ihnen am 26.06.2007 mitgeteilt, a.h. auch die endgültige beendigung des Ausbildungsvertrages.

ENDE

Frage: Mein ausbildungsverhältnis endeet doch zu dem Tag wo ich gekündigt habe?? Man hat meine Fristgerechte Kündigung ja angenommne.
Muss man mich bis zum ende voll bezahlen auch wenn die sofortige beendigung der Arbeit ausgesprochen wurde??

Vielen dank erstmal

Dennis

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der Kündigung (Zugang). Natürlich wird auch nur bis dahin vergütet.

Eine 4-wöchige Kündigungsfrist gibt es in der Ausbildung nur bei Berufswechsel oder -aufgabe. Falls das dein Kündigungsgrund gewesen war, hättest du keiner sofortigen Kündigung zustimmen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mad-Eye
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Wäre ein wichtiger Grund eine Kündigung auszusprechen folgender Fall?:

- Der auszubildende hatte eine Abmahnung zugestellt bekommen, weil er vorgab die Berufsschule zu besuchen, obwohl keine war. Ausserdem bestätigen die Lehrer mangelndes Teilnehmen am Unterricht. Noten 5 und 6. Lehrer stellen Ausbildungsziel in Frage.
- 2 Monate nach der Abmahnung hat sich in der Schulischen Leistung nichts verändert. Die Lehrer bestätigen, dass Autozeitschriften wichtiger seien als der Unterricht. Schulische Mitarbeit wird verweigert.
-Andauerndes Anlügen und Ausreden suchen.


wären das wichtige Gründe? Irgendwo muss man als Ausbildungsbetrieb auch die Möglichkeiten haben Konzequentzen zu ziehen.

Vielen Dank im Vorraus für Antwort


-----------------
"Ausbildender"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Der auszubildende hatte eine Abmahnung zugestellt bekommen, weil er vorgab die Berufsschule zu besuchen


Eine Abmahnung? Und mit welchen Konsequenzandrohungen oder Zielvorgaben?

quote:
Schulische Mitarbeit wird verweigert.


Darunter kann sich ein Aussenstehender aber nichts vorstellen! In welcher Form denn z.B.?

quote:
Andauerndes Anlügen und Ausreden suchen.


Beispiele bitte.

War das mit dem Azubi schon immer so oder gibts einen [vermuteten] Grund, weswegen der Azubi (plötzlich???) keinen Bock mehr hat?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mad-Eye
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Angenommen Die Zielvorgaben waren seine Schulischen Leistungen und seine Betriebliche Mitarbeit anzupassen. Androhungen waren kein Inhalt der Abmahnung. Eine Androhung das Ausbildungsverhältnis zu kündigen würden jetzt bei einer 2. Abmahnung drohen.

Zur Verweigerung der Mitarbeit:
Würde der Azubi in der Schule sitzen, einfach nur in seinen Zeitschriften blättern, bei Fragen vom Lehrer diesen anschauen und einfach nicht antworten, als sei der nicht anwesend. Ordner und Schulhefte werden erst gar nicht mit in die Schule gebracht. Der schultag wird abgesessen, nur der Anwesenheit wegen.

Zu den Lügen und Ausreden:

Frage an Azubi: Wieso hast du im Berufsbezogenen Unterricht eine 6, wie kommt das?
Antwort: Weiss ich nicht, Tests oder Arbeiten haben wir keine geschrieben- Willkür.

Oder:

Warst du in der Schule gestern?

Ja, klar.
(es war keine Schule)

Es lässt sich nicht ganz anhand von Beispielen Erläutern. Es sind diese Andauernden kleinen Schummeleien während der Arbeit die eben ein Misstrauen ihm gegenüber erwecken.





3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Carii
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin seit ca. einem halben Jahr Azubi als Bürokauffrau und habe schon die Probezeit überstanden...
Mein problem ist nun,dass ich eine Arbeit,also ein paar Aufgaben schon eine Weile in meinem Kasten zu liegen habe,da ich ANgst hatte,sie würde dazu wieder was sagen......ich sage meiner Ausbilderin nicht,dass da noch was liegt,weil ich vor ihrer Reaktion Angst habe....
Wir hatten die Arbeit vor etwa 3 Wochen angefangen und nicht beendet.....sie hat es wohl auch vergessen und nun liegt die Arbeit da noch und ich habe Angst,ihr was zu sagen.....
Ich wollte fragen,was man da am besten tut und ob das sogar ein Kündigungsgrund ist.

ich danke für die Antwort!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

<font color=red>ACHTUNG!! NEUE FRAGE IN ALTEM THREAD!! </font>

@Carii Ohne nähere Beschreibung der Situation und was für ne Arbeit das ist (wichtig? weniger wichtig? Terminarbeit?), kann man nicht sagen, ob das ein Kündigungsgrund wäre.

Aber eins solltest du auf jeden Fall: Es der Ausbilderin beichten. Willst du warten bis der Zufall nachhilft?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:......ich sage meiner Ausbilderin nicht,dass da noch was liegt,weil ich vor ihrer Reaktion Angst habe....
Wir hatten die Arbeit vor etwa 3 Wochen angefangen und nicht beendet.....sie hat es wohl auch vergessen und nun liegt die Arbeit da noch und ich habe Angst,ihr was zu sagen.....



Seid ihr mehrere Azubis?

Das Verhältnis zwischen dir/euch und der Ausbilderin scheint sehr angespannt. Mach dir erstmal klar, dass du keine körperliche Gewalt fürchten musst, wenn du was falsch gemacht hast. Ein mündlicher Anschiss ist manchmal eben nicht zu umgehen.

Wenn du eine Aufgabe erhältst, die du nicht alleine bewältigen kannst, dann musst du die Ausbilderin ansprechen - deshalb bist du ja in der Ausbildung!!! Keiner kann verlangen, dass du bereits alles beherrschst. Aber wenn du einfach die Arbeit liegenlässt, ist es auch berechtigt, wenn die Chefin deshalb verärgert ist.

Eine Aufgabe nicht bewältigen zu können, ist gerade in der Ausbildung weder Abmahnungs- noch Kündigungsgrund.

Eine Arbeit, mit der du beauftragt wurdest, einfach nicht zu machen (warum auch immer, und wenn aus Angst) kann abgemahnt werden!

Ich rate dir, deine Chefin anzusprechen und ihr auch zu sagen, dass du dich u. U. vor ihren Reaktionen fürchtest.

Fazit: Wenn das Verhältnis zu schlecht ist, dann rate ich dir, dir einen anderen Ausbildungsbetrieb zu suchen, um dort einen neuen Versuch zu starten.

0x Hilfreiche Antwort

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