Azubi-Kündigung -> wichtige Gründe+Abmahnung wie oft ?
Könnte man folgenden Azubi kündigen ? -->
* ruft nach einer Urlaubswoche am So. um 21°°an und teilt mit, dass er am Montag noch nicht zur Arbeit kommen kann, weil er sich grade noch in Köln befinde und daher keine Möglichkeit hat, nach Augsburg zu gelangen
* unterschlägt uns eine Mitteilung der Berufsschule über mangelhaften Leistungsstand, die durch den Betrieb zu unterschreiben ist
* fehlt an einem Montag unentschuldigt im Betrieb,
ist am Dienstag "putzmunter" in der Berufsschule,
kommt am Mi. ohne Krankheitsanzeichen in den Betrieb und gibt
auf Nachfrage zum Mo. an, dass es ihm etwas unwohl war,
fehlt dann am Do+Fr wieder unentschuldigt und schickt uns
dann mit Poststempel Fr. (Erhalt Sa.) eine AU-Bescheinigung
für die komplette vergangene Woche
Muss man einen so am Beruf desinteressierten Azubi wirklich
"mitschleppen" ? Bzw. wieviele Abmahnungen sind nötig, damit
man vor dem Arbeitsgericht überhaupt eine minimale Chance hat ?
von Silvia-Regina am 02.05.2002 11:30
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>Azubi-Kündigung -> wichtige Gründe+Abmahnung wie oft ?
Zunächsteinmal zur Klarstellung, ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis.
Von daher gelten hier besondere Vorschriften. Gem.
§ 111 ArbGG sollen die zuständigen Stellen (Kammern, Innungen, etc.) sogenannte Schlichtungsausschüsse bilden, die für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen zuständig sind. Ansonsten sind bei Fehlen die Arbeitsgerichte zuständig.
Dieses vorausgeschickt, wird deutlich, das bei Kündigungen von Auszubildenden erhöhte Anforderungen zu stellen sind, gerade weil hier ein junger Mensch noch geformt (Erziehung und Ausbildung)werden soll. Anderes gilt nur während der Probezeit.
Ansonsten ist ein Ausbildungsverhältnis unkündbar und kann nur vom AZUBI wegen Berufsaufgabe beendete werden.
Es bleibt von daher nur das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde. Dabei wird regelmäßig auf die geistige, charakterliche und körperliche Reife des AZUBI abzustellen sein. Vorrang vor einer Kündigung haben in jedem Fall mögliche Erziehungsmaßnahmen. Erst wenn eine Fortsetzung unzumutbar wird (Gefährdung Ausbildungsziel), ist an die fristlose Kdg. zu denken. Entsprechend sollten nach Möglichkeit mehrere Abmahnungen (ca. 3) über beharrliche Verstöße vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
von Scharnhorst am 02.05.2002 13:55
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>Azubi-Kündigung -> wichtige Gründe+Abmahnung wie oft ?
Sehr geehrter Herr Stehr,
ja. Grundsätzlich haben Sie für einen rechtzeitigen Arbeitsbeginn Sorge zu tragen. Wenn Ihnen keine ausreichenden Entschuldigungsgründe, wie z.B. Autounfall, Erkrankung eines Angehörigen, etc., zur Seite stehen.
Verschärft wird das ganze noch durch Ihr vollständiges Fernbleiben. Sicherlich wäre Ihnen die Nutzung eines späteren Buses bis hin zu einer Taxifahrt zuzumuten gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
von Scharnhorst am 07.06.2002 14:56
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>Azubi-Kündigung -> wichtige Gründe+Abmahnung wie oft ?
Folgende Situation:
Im Januar wurde dem Azubi eine schriftliche Abmahnung erteilt bzgl. der privaten Nutzung des Internets.
Kurz darauf folgte ein Gespräch zw. Chef und Azubi, in dem vereinbart wurde, dass das Abrufen privater Mails in Ordnung ist, solange es nicht übertrieben wird und die Arbeit nicht negativ beeinflusst. Diese Vereinbarung wurde leider nur mündlich getroffen.
Nun hat der Chef auf dem Rechner des Azubis ein Programm installiert, welches sämtliche Aktivitäten überwacht (Tastatureingaben etc). Der Azubi wurde davon nicht ausreichend unterrichtet, es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass ein Sicherheitsprogramm zum Schutz vor Viren installiert wurde. Nun hat der Chef über 2 Tage sämtlichen privaten eMails gelesen und dann um ein Gespräch gebeten.
Er hat nochmals eine Abmahnung ausgesprochen wg unerlaubter privater Nutzung des Internets (trotz einer anders lautenden mündlichen Vereinbarung) und den Vorschlag gemacht, bei der IHK einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Die Abschlussprüfung im Januar könnte angeblich trotzdem von dem Azubi abgelegt werden und die Lehre wäre damit abgeschlossen.
Inwieweit würde hiermit der Datenschutz und die Privatsphäre des Azubis verletzt? Hat der Chef wirklich eine rechtliche Handhabe gegen den Azubi? Wie ist diese ganze Situation zu beurteilen?
von Trinity168 am 23.08.2003 15:47
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>Azubi-Kündigung -> wichtige Gründe+Abmahnung wie oft ?
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der
Kündigung (Zugang). Natürlich wird auch nur bis dahin vergütet.
Eine 4-wöchige Kündigungsfrist gibt es in der Ausbildung nur bei Berufswechsel oder -aufgabe. Falls das dein Kündigungsgrund gewesen war, hättest du keiner sofortigen
Kündigung zustimmen müssen.
von HeHe am 26.06.2007 12:07
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