Guten Abend,
habe rein aus Intresse mal eine frage und zwar gibt es eine festlegung wie viel Abmahnungen zu einer Kündigung führen? (Nicht in der Probezeit
sondern normal als Azubi)
Und gibt es festlegungen die zu einer fristlosen Kündigung führen können, wenn ja welche Gründe können das sein gibt es dort dinge die aufgelistet sind? Gibt es eine Kündigung mit 3x Monaten frist überhaupt?
Wenn man z.B sagt zu einem Arbeitskollegen nach der Ausbildung möchte ich die Firma verlassen, und zu einer anderen Firma wechseln, weil ich das schon immer wollte. Der Arbeitskolege erzählt dies der Geschäftsführung bzw. den Chef, kann man deswegen eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten? Oder man sagt die Firma ist voll Schlecht usw... Also den Ruf beschädigen kann man bei sowas als AZubi gekündigt werden?
Wäre echt Hilfreich, wenn ihr mir etwas Helfen würde Blicke durch die Gesetzbücher nicht durch.
LG Shadi!
-- Editiert Shadi14 am 08.01.2013 18:17
Azubi Abmahnung/Kündigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine Regel als 3 mal Abmahnen und dann ist man gekündigt gibt es nicht. Eine Abmahnung ist zunächst der ausdrückliche Hinweis des AG auf einen Vertragsverstoss unter gleichzeitigem Verzicht auf eine verhaltensbedingten Kündigung.
Azubis haben nach bestandener Probzeit einen relativ robusten Kündigungsschutz und können nur außerordentlich gekündigt werden. Darüber hinaus wird bei jungen Azubis auch das Lebbensalter berücksichtigt und der AG muss in geringem Umfang ! Verhalten dulden, die bei einem Arbeitnehmer wahrscheinlich sofort zur fristlosen oder zumindest verhaltensbedingten fristgerechten Kündigung auch ohne Vorherige Abmahnung führen.
Das ist aber kein Freibrief und man sollte den Bogen nicht überspannen.
Bitte die Forumssuche zum Thema Abmahnung benutzen, das Thema taucht sehr häufig hier auf.
Super, danke schon mal eventuell haben noch andere lust etwas zu schreiben?
Und wie sieht es bei den oben genannten Fallbeispielen aus? Muss außerdem abgemahnt werden oder kann eine sofortige fristlose Kündigung folgen?
Was meinst du mit robusten Schutz?
-- Editiert Shadi14 am 08.01.2013 20:16
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich schließe mich 1000kleineSachen an.
Der Azubi hat einen ganz besonderen Kündigungsschutz nach Ablauf der Probezeit. Danach kann ihm i. d. R. nur dann noch <B>fristlos</B> (Kündigungsfristen für den AG gibt es in der Ausbildung nicht) gekündigt werden, wenn ein Weiterführen des Ausbildungsverhältnisses für den AG unzumutbar wäre und alle ´´erzieherischen" Maßnahmen (Abmahnungen) ausgeschöpft sind bzw. nicht gefruchtet haben. Die Anzahl der vorangegangenen Abmahnungen ist irrelevant; es kommt auf die Schwere des Fehlverhaltens unter Berücksichtigung der Lebensreife an.
Fristlose Kündigungsgründe wären u. U. Diebstahl, körperliche Angriffe, Urkundenfälschung....
Betriebsinterna ausplaudern oder schlecht über das Unternehmen reden/schreiben ist z. B. aber ein Abmahngrund. Es kommt auch hier auf das Gesagte an. Je nachdem wie schädigend die Aussagen sind und wo sie gemacht wurden, könnte evtl. auch eine Kündigung durchsetzbar sein.
Die Äußerung, nach der Ausbildung nicht im Betrieb bleiben zu wollen, ist jedoch kein Grund für eine Abmahnung:
Ein Ausbildungsvertrag ist ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis, das mit Vertragsablauf oder einer im Vorfeld bestandenen Abschlussprüfung automatisch endet.
Ein Unternehmen kann einen Azubi frühestens 6 Monate vor Ausbildungsende vertraglich zu einer Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung verpflichten - also einen Arbeitsvertrag anbieten.
Im Grunde kann natürlich jeder jeden jederzeit kündigen oder abmahnen: Letztendlich entscheidet dann eben ein Gericht über die Verhältnis- und Rechtmäßigkeit.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
28 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
69 Antworten