Außerordentliche Kündigung vornehmen

23. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Steffimumfy1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung vornehmen

Hallo
Ich habe folgendes Problem. Ich wohne seid 1 Jahr in dieser Wohnung. Von Anfang an gabs Probleme mit der Heizung. Entweder kein öl oder sie war kaputt. Den ganzen Winter über musste ich sie immer wieder ( bis zu 8x am Tag ) anstellen. Deswiteren hat mein Vermieter schulden so das die gläubiger an mich getreten sind um die Miete zu pfänden. Und Schimmel hab ich auch in der Wohnung. Da ich jetzt entlich eine neue Wohnung gefunden habe und die zum 1.8.beziehen kann Frage ich mich ob ich eine außerordentliche Kündigung vornehmen kann
Bin für jede Antwort dankbar

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Wurde der Vermieter mit Zustellnachweis von den Mängeln benachrichtigt und unter Fristsetzung zur Beseitigung aufgefordert?



Was genau macht ein vereilen in der Wohnung objektiv so unzumutbar das man fristlos kündigen möchte?

Wie will man die Zeit vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum 01.08 überbrücken?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffimumfy1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich möchte hier nach Möglichkeit so schnell raus da es mittlerweile auch um die Gesundheit meiner Kinder geht . meine Tochter hat Asthma und der Schimmel macht es nicht besser. Der Vermieter wurde mehrmals unter zeugen auf die Mängel hingewiesen mit der bitte um beseitigung. Deswiteren ist das öl schon wieder lehr so das wir nicht als mehr warm duschen können. Es zehrt an den nerven .

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Für eine fristlose Kündigung müsste ein Weiterwohnen unzumutbar sein. Wenn die Mängel bereits seit einiger Zeit vorhanden waren, müsstest du begründen, warum gerade jetzt ein Weiterwohnen nicht mehr möglich ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird damit eine fristlose Kündigung nicht möglich sein.

PS: Wurde eine Kaution gestellt? Wenn ja, würde ich zeitgleich mit der Kündigung einen Nachweis verlangen, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde. Wenn dieser Nachweis nicht innerhalb von vielleicht 14 Tagen gebracht wird, kann der Mieter die Mietzahlungen bis zum Vorliegen eines Nachweises bis zur Höhe der Kaution zurückbehalten. Das sollte man in diesem Fall dann auch tun, damit die Kaution nicht auf einmal in den Schulden des Vermieters untergeht und weg ist. Wenn der Nachweis gebracht wird, muss allerdings die einbehaltene Miete sofort nachgezahlt werden.

Nachtrag: Wenn du jetzt kündigst, läuft die Kündigungsfrist bis Ende September. Notfalls musst du halt 2 Monate doppelt zahlen.

-- Editiert von cauchy am 23.06.2015 23:14

2x Hilfreiche Antwort

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