Außerordentliche Kündigung - Telekom

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Meetroy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung - Telekom

Guten Abend,

Ich habe ein Problem bezüglich meiner außerordentlichen Kündigung bei der Telekom.

Und zwar folgendes:
In meinem Ort gab es bis vor kurzem keinerlei richtigen Internetempfang, lediglich DSL über Kupferkabel von der Telekom bei der max 32 kbit/s ankommt. Vertraglich festgelegt ist allerdings 500 kbit/s. Hinzu kommt noch, dass das Internet seit Jahren immer tagelange Ausfälle hat.

Nun wurde in diesem Ort, seitens der Stadt, Richtfunk installiert mit bis zu 100 Mbit/s funktionieren. Allerdings muss die Telekom dazu die Leitung freigeben, doch der bisherige Vertrag läuft noch bis Juni nächsten Jahres.

Nun gut, außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung aufgesetzt mit einer Frist von 10 Werktagen. Die Telekom kann dies grundsätzlich nicht nach erfüllen, sodass sie das Problem nicht beheben können.

Die 10 Werktage sind heute verstrichen und es meldete sich genau heute eine Dame von Telekom mit der Bitte, einen Telekom Techniker anzurufen, der dies dann checken und beheben soll und erwähnte weiterhin, dass der Vertrag bestehen bleibt.

Nun zu meiner Frage, wer ist hier im Recht? Über Hilfe und weiteres wäre ich sehr verbunden!

Mit freundlichen Grüßen,
Marvin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast die Situation über viele Jahre hinweg geduldet. Damit schwindet das recht, außerordentlich kündigen zu dürfen irgendwann.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Telekom kann dies grundsätzlich nicht nach erfüllen, sodass sie das Problem nicht beheben können.
Da wette ich dagegen, beliebiger Einsatz.

Und genau da liegt das Problem, du musst dem Vertragspartner schon die Möglichkeit geben (incl. angemessener Zeit), den Mangel zu beheben.
Wie oft hast du dich denn in den letzten Jahren beschwert (nicht wegen der Ausfälle, sondern wegen der Geschwindigkeit)?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Meetroy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Garnicht, das liegt aber daran dass man sich vorstellen muss, dass es noch kleine Orte gibt, in denen es, wie in diesem Fall kaum Infrastruktur gibt. Es kann grundsätzlich die von Telekom im Vertrag festgelegte (nichtmal die Hälfte) Geschwindigkeit ankommen, die 32kbit/s ist wirklich die maximale Geschwindigkeit über diese Kupferkabel.

Aus diesem Grund bisher keine Beschwerde, da dies die einzige Möglichkeit ist um überhaupt irgendwie aufs Internet zuzugreifen.

Nun gibt es allerdings von der Stadt die Möglichkeit dort einen Vertrag über Richtfunk abzuschließen, deswegen auch der gewollte Wechsel.

Hinnehmen musste ich die stark reduzierte Geschwindigkeit, da es in diesem Ort keine Alternativen (bis auf überhaupt kein Internet) gab.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go475483-53):
Vertraglich festgelegt ist allerdings 500 kbit/s.

Zu 99,9%: Nö.
Einfach mal die entsprechende Klausel ganz lesen.



Zitat (von go475483-53):
das liegt aber daran dass man sich vorstellen muss, dass es noch kleine Orte gibt, in denen es, wie in diesem Fall kaum Infrastruktur gibt. Es kann grundsätzlich die von Telekom im Vertrag festgelegte (nichtmal die Hälfte) Geschwindigkeit ankommen, die 32kbit/s ist wirklich die maximale Geschwindigkeit über diese Kupferkabel.

Man hat den Vertrag also in entsprechender Kenntnis von "kaum Infrastruktur" abgeschlossen. Dann ist das gar kein Mangel sondern der vertraglich festgelegte Leistungsumfang.

Hat man denn für den Fall das es ein "mehr Infrastruktur" gibt etwas vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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