Außerordentliche Kündigung! Bitte um Hilfe

29. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Turnmaster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung! Bitte um Hilfe


Hallo zusammen,

Mieter M hat einen Mietvertrag zum 01.06.2014 unterschrieben (Laufzeit 3Jahre)
Ordentlich kündbar zum Mai 2017.

Aus persönlichen Gründen möchte der Mieter die Wohnung nicht mehr mieten.
Ein Aufhebungsvertrag ist möglich, allerdings sind alle anfälligen Kosten bis zur Findung des
nächsten Mieters, vom Mieter zu tragen.

Vermieter V hat einen Termin mit Mieter M zur Schlüsselübergabe vereinbart,
wobei V nicht zum Termin erschienen ist. 3 Tage vor Mietbeginn steht bisher noch kein Schlüssel zur Verfügung.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit für M aus diesem Mietvertrag zu kommen ohne die laufenden Kosten (bis sich ein geeigneter Nachmieter gefunden hat)?

Danke schonmal im Voraus


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Frage: Gibt es eine Möglichkeit für M aus diesem Mietvertrag zu kommen ohne die laufenden Kosten (bis sich ein geeigneter Nachmieter gefunden hat)?


Nö, wird es nicht geben, vorausgesetzt die Klausel mit dem Kündigungsausschluss ist astrein. Mehr als die Stellung eines Nachmieters kann der Mieter beim besten Willen nicht verlangen/erwarten.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mehr als die Stellung eines Nachmieters kann der Mieter beim besten Willen nicht verlangen/erwarten. <hr size=1 noshade>

Natürlich. Sogar gerichtlich durchsetzen kann er es.

Er kann erwarten, das ihn wie vertraglich vereinbart die Nutzung der Wohnung ermöglicht wird.
Dafür hat der Vermieter aber noch etwas Zeit.


Gleichwohl sollte man den verstrichenen Termin rügen, schriftlich, mit nachweisbarer Zustellung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Turnmaster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielleicht hätte ich dazu noch sagen sollen, dass es sich bei den "persönlichen Gründen" um einen berufsbedingten Ortswechsel handelt.
Im Vertrag heißt es unter Punkt "Mietzeit":
"Für Zeitmietverträge gilt nach §575 BGB eine gesonderte Vereinbarung".



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Deine persönliche Lebensgestaltung muß den Vermieter nicht interessieren. Er zwingt dich ja auch nicht, den Vertrag bis zum Ende zu erfüllen, sondern er läßt dich raus wenn die von dir aufgezählten Bedingungen erfüllt werden. Mehr kannst du nicht rausholen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>"Für Zeitmietverträge gilt nach §575 BGB eine gesonderte Vereinbarung".
<hr size=1 noshade>


Ja klar. Du hast aber keinen Zeitmietvertrag, sondern einen Vertrag mit Kündigungsausschluss abgeschlossen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und du hast ja die Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen.

Diesen Nachmieter findest du aber nicht hier, da musst du Anzeigen schalten oder einen Makler beauftragen

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Turnmaster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Anjuli123,

dass ich hier keinen Nachmieter finde, war mir fast klar ;)

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2x Hilfreiche Antwort

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