Hallo,
hätte da mal eine Frage zur Kündigung durch den AN. Ich habe ein sehr lukratives Jobangebot vorliegen, stehe aber noch bei meinem alten Arbeitgeber unter Vertrag. Der Vertrag läuft mit 3 Monaten Kündigungsfrist bis zum Quartalsende. Nun sieht es so aus, dass dies frühestens der 1 Januar wäre.
Zum neuen Job müsste ich jedoch spätestens am 1. Nov. beginnen. Wenn ich nun außerord. zu diesem Termin kündige, kann dann mein AN diese Kündigung verweigern oder Schadensersatz verlangen?
Da das neue Angebot derart attraktiv ist würde ich auch bereit sein einen gewissen Schadensersatz zu tragen. Wonach würde sich dieser bemessen?
Vielen Dank, falls mir jemand weiterhelfen kann.
Außerord. Künd. durch den AN
2. August 2005
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Frage vom 2. August 2005 | 21:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerord. Künd. durch den AN
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#1
Antwort vom 4. August 2005 | 09:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ja, Dein alter AG kann Schadenersatz verlangen. Die Höhe seines Schadens muss er allerding nachweisen. Eine Vorhersage oder eine Schätzung über die Höhe des Schadenersatzes ist daher nicht möglich.
Viele AG sind dabei aber auch so kulant, dass sie einen Arbeitnehmer in so einer Situation ziehen lassen. Eine Garantie dafür kann ich Dir allerdings nicht geben.
#2
Antwort vom 5. August 2005 | 14:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überprüfen Sie doch mal Ihren Arbeitsvertrag, ob die Kündigungsfrist tatsächlich von beiden Seiten so lang ist.
Möglicherweise gilt für Sie die kurze gesetzliche Frist.
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#3
Antwort vom 5. August 2005 | 15:53
Von
Status: Praktikant (782 Beiträge, 139x hilfreich)
und evtl. haben sie auch noch urlaubstage?
grüße
Und jetzt?
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