Außergerichtlicher Vergleich - Fristen

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anton12321
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergerichtlicher Vergleich - Fristen

Hallo zusammen,

ich bin derzeit in der Situation, dass ich 2 Kredite bei 2 verschiedenen Banken laufen habe, die ich nicht in vollem Umfang bedienen kann.
Kurz und knapp ging es darum, dass ein Freund von mir die Kredite in meinem Namen für mich abgeschlossen hat und ich jetzt für diese Kosten aufkommen muss, obwohl ich keinerlei Nutzen davon habe. Derzeit sind noch knapp 40.000 Euro offen.

Die Privatinsolvenz ist meine letzte Option, deshalb versuche ich jetzt alles, dass mir dieses Dilemma erspart bleibt.

Derzeit bin ich in einer Schuldnerberatung, die nun vor einigen Wochen ein Vergleichsangebot an die beiden Banken geschickt hat.
Das erste Vergleichsangebot wurde von beiden Banken abgelehnt, das zweite Vergleichsangebot ist bei beiden Banken noch offen und seither gibt es keinerlei Rückmeldung bzgl. einer Zustimmung oder Ablehnung.


Nun meine Frage: Gibt es Fristen, die Banken bei Vergleichsverhandlungen einhalten müssen?
Ich habe im Netz dazu leider gar nichts gefunden.
Sollten Vergleichsangebote bevorzugt über Rechtsanwälte eingereicht werden, weil die Chancen besser sind?
Welches Rechtsgebiet ist für Vergleiche notwendig?



Im Moment ist es nämlich so, dass die Banken keinerlei Zahlungen von mir bekommen und ein Vergleich im Gegensatz zur Privatinsolvenz für die Bank die bessere Option wäre.

Wäre es sinnvoll den Banken Fristen zu setzen, bis wann reagiert werden muss?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Vielen Dank im Voraus!
Grüße, Anton

Böse Bank?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Der Gläubiger und/oder dessen Vertreter müssen auf solche Angebote gar nicht reagieren und tun dies manchmal auch nicht. Insofern ist eine Fristsetzung o.ä. völlig sinnlos.

Wovon sollte der RA bezahlt werden? Die Chancen steigen dadurch kein Stück m.E. ist eher das Gegenteil der Fall. Wenn der Schuldner Geld für den RA hat so kann er auch uns zahlen.

Hast du pfändbares Einkommen? Wie hoch ist der angebotene Vergleich? Wie alt ist die Forderung. Vielleicht kann man dir schon mal etwas zu den Chancen sagen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anton12321):
dass ein Freund von mir die Kredite in meinem Namen für mich abgeschlossen hat und ich jetzt für diese Kosten aufkommen muss, obwohl ich keinerlei Nutzen davon habe.

Du hast Deine Bonität für jemand anderen gegeben?
Wie ist das genau gelaufen, wärst Du realistisch gesehen bei Abschluss in der Lage gewesen den Kredit komplett alleie zu tragen?

Eventulle könnte man auch über den Weg "sittenwidrig wegen wirtschaftlicher Überfordeerung" da raus kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Kurz und knapp ging es darum, dass ein Freund von mir die Kredite in meinem Namen für mich abgeschlossen hat

Hatte er eine Vollmacht oder hast du blauäugig unterschrieben? Bzw. wusstest du von diesen Dingen überhaupt etwas?

Probiert, von ihm das Geld zurück zu bekommen?

Was genau hast du gegen eine Privatinsolvenz?

Je nach Beantwortung unserer Rückfragen kann es ggf. Sinn machen, das alles mal einem Anwalt vorzulegen. Wahlweise um das Geld von diesem angeblichen Freund zurückzubekommen oder um sonst wie aus der Verantwortung gegenüber der Bank herauszukommen.
Angeblich deswegen, weil so Leute, die auf Kosten anderer Luxusleben bestreiten wollen, für mich zu einem regelrechten Abschaum gehören. So etwas darf sich nicht Freund nennen.

-- Editiert von mepeisen am 16.08.2017 11:36

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

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