Außergerichtlicher Vergleich Deutsche Bank

25. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
HenningH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergerichtlicher Vergleich Deutsche Bank

Ich zahle seit 2011 bis 2017 in 67 Raten á 450€ einen außergerichtlichen Vergleich mit der
Deutschen Bank, mittlerweile bei Lindorff Deutschland ab.
Die noch offene Summe am 17.08. beträgt 6.900€.

Jetzt habe ich aus Versehen 1x nur 350€ am 8.August 2016 überwiesen und die fehlenden
100€ dann am 18.August.
Nun schreibt mir Lindorff, dass der Vergleich damit gescheitert ist und ich 10.900€ überweisen
soll.
Ist das Rechtens? Auf dem Schreiben von der Deutschen Bank sowie Lindorff von 2011 und 12
stehen keinerlei AGBs. Lediglich, dass die Zahlung immer zum 1. des Monats erwartet wird.

Im Gesamten hatte ich am 17.08.2016 von der bereits fälligen Summe von 23.700€ exakt 23.600€
bezahlt und am 18.08.2016 dann die fehlenden 100€.

Ich wäre dankbar über einen Kommentar dazu.
HenningH

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,
..also was Schulden und deren fehlerhafte bezahlung angeht, habe ich-zum Glück-keine Erfahrung.
Bei Miete und co wärest Du automatisch am 4 im Rückstand.

So, und jetzt mal was "menschliches"; Wir wissen hier nicht, wie du sonst bei DER Bank ein zuverlässiger Kunde bist, oder
nicht. Oder ob zum Beispiel SÄMTLICHE Eingänge(Lohn, etc) und auch sämtliche Ausgänge über DIESE Bank laufen.

Du kannst Dir da ziemlich sicher sein; Die Bank schaut sich das langfristig sehr genau an, kommt Dir entgegen, oder
"meckert" auch irgendwann mal.

---------------------------
Du schreibst selber, das die Überweisung am 8. erfolgte. Unabhängig vom falschen Betrag(kann vorkommen), ist das
aber ERHEBLICH zu spät.
Warum machst Du nicht einen Dauerauftrag zum 1 ?? Nach ABSPRACHE mit der Bank unter Umständen auch zum 2.(Lohn
wird vielleicht zu knapp gebucht), ergo u.U. Probleme mit der Kontodeckung, WENN rechtszeitig bezahlt werden würde.

Du wirst am besten selber wissen, warum kein Dauerauftrag, und OB und WENN dann WIE die Zahlungsziele zeitlich
geschoben wurden.

Gruss

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von HenningH):
Die noch offene Summe am 17.08. beträgt 6.900€.

Zitat (von HenningH):
Nun schreibt mir Lindorff, dass der Vergleich damit gescheitert ist und ich 10.900€ überweisen
soll.


Die Abweichung wird wie begründet?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Lediglich, dass die Zahlung immer zum 1. des Monats erwartet wird.

Nur um nochmal direkt zu fragen: Das bedeutet, dass das Geld spätestens am 1.9. hätte drauf sein müssen und du zwar versehentlich zu wenig überwiesen hattest aber doch immer noch genug, um den Vergleich als solches einzuhalten?

Zitat:
Im Gesamten hatte ich am 17.08.2016 von der bereits fälligen Summe von 23.700€ exakt 23.600€
bezahlt und am 18.08.2016 dann die fehlenden 100€.

Die Schuld war also getilgt? Dann schließe ich mich der Frage von Retels an: Wie wird begründet, dass noch über 10tsd € offen sind?

Zitat:
ist das aber ERHEBLICH zu spät.

Das mag sein, aber es waren 67 Raten. Wer also viele Jahre problemlos diese verspätete Zahlung akzeptiert, der kann nicht nach so vielen Jahren plötzlich die Verspätung als Begründung für die Kündigung einer Ratenzahlung anführen, nur weil er gerne Nachschlag hätte. Mindestens aber hätte der Gläubiger die verspätete Zahlung irgendwann in all den Jahren mal monieren müssen und die Kündigung der Ratenzahlung anmahnen müssen. Jetzt im Nachhinein geht das nicht.

Bleibt nur noch eine Frage unterm Strich: Haben die einen Titel oder haben sie das nicht? Wenn nicht, würde ich mit den Achseln zucken, denen schreiben, dass man keine Ahnung hat, unter welcher Rechtsgrundlage sie Geld fordern und sie mögen doch bitte vor Gericht Klage einreichen.
Wenn die einen Titel haben, unbeeindruckt zeigen aber die Aushändigung des entwerteten Titels unter Fristsetzung fordern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
HenningH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vergleich ist vom 15.10.2011 und zwischen meinem Anwalt und damals Konsul Inkasso geschlossen worden. Zählt das als Titel?

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Nö zählt nicht. Ein Titel ist ein Vollstreckungsbescheid, Notarielles Anerkenntnis oder ein Gerichtsurteil.

Ich persönlich würde kurz anrufen und um Aufrechterhaltung des Vergl. bitten und um schriftliche Bestätigung.

Durch die verspätete und zu geringe Rate wurde schlicht der Automatismus gestört.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich persönlich würde kurz anrufen und um Aufrechterhaltung des Vergl. bitten und um schriftliche Bestätigung.

Bevor ich das machen würde, wäre wirklich mal interessant, wann genau nun die Raten hätten eingehen müssen.

Zitat:
Der Vergleich ist vom 15.10.2011

Wenn die erste Rate am 1.11.2011 fällig war, dann sind wir mit der letzten Rate bei Fälligkeit am 1.5.2017 zuhause.

67 Raten je 450€ ergibt 30150€.
Bis 1.8.2016 wären es dann 58 Raten und damit 26100€ Fälligkeit. Irgendwas stimmt hier ganz und gar nicht mit den Zahlen. Bevor das nicht geklärt ist, kann man hier gar nichts sagen und auch keine seriöse Empfehlung abgeben.

Und wenn ich die fälligen 30150 minus die nur noch fälligen 6900€ rechne komme ich auch auf 23250€, wieder ne andere Zahl.

-- Editiert von mepeisen am 25.08.2016 16:31

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#7
 Von 
HenningH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die geringere Summe ergibt sich aus einer von Lindorff genehmigten Halbierung der Raten aufgrund Arbeitslosigkeit von 10 Monaten im Jahr 2014. Danach lief der Vergleich weiter mit 450€-Raten auf die 30.150€ zu.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die wesentliche Frage hast du noch nicht beantwortet. Warst du die ganze Zeit im Plan? Wann war die erste Rate fällig? Hast du stets im Voraus bezahlt?

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#9
 Von 
HenningH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Die ganze Zeit im Plan.
Die erste Rate war am 01.11.2011 fällig und ab 2012 wurde von Lindorff genehmigt, dass die Raten bis zum 10. des Monats überwiesen werden.
Es geht hier lediglich darum, dass nach 5 Jahren regelmäßigem Zahlen anstelle 450€ einmal nur 350€ überwiesen wurden und dann am 18. sofort die fehlenden 100€.

Reicht Lindorff wohl, um den zinslosen Vergleich als gescheitert zu erklären.

Und genau das ist meine Frage: ist das wegen einer Fehlsumme von 100€ für 9 Tage in 5 Jahren?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
und ab 2012 wurde von Lindorff genehmigt, dass die Raten bis zum 10. des Monats überwiesen werden.

Nein, du warst damit nicht im Plan. Der zehnte ist nicht der fünfzehnte und nicht der siebzehnte oder achtzehnte. Das Geld hat jeweils am 10. auf deren Konto zu sein, wenn sie dir erlauben, bis zum 10. zu bezahlen.

Du kannst dir stur stellen, einfach stur weiterhin Raten überweisen und dem Inkasso widersprechen.

Du hast die Vereinbarung nicht eingehalten. Und ja, da kann dir der Vergleich gekündigt werden. Ob die dein Stur-Stellen akzeptieren oder nicht, kann dir hier niemand verraten. Abbezahlen musst du so oder so noch einiges. Und was weiter passiert, wirst du sehen.

Signatur:

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#11
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat Te/Bf;
und ab 2012 wurde von Lindorff genehmigt, dass die Raten bis zum 10. des Monats überwiesen werden.
Zitat Te/Bf;
um den zinslosen Vergleich als gescheitert zu erklären
Zitat Ende

Hi,
die geldeintreibende Firma ist dir also schon sehr früh entgegengekommen. Wohl haben die zwar gesehen, das Du
(regelmäßig) monatlich zahlst, aber es halt doch bezüglich der (deinigen) GUTHABENeingänge Verzögerungen gab.
Ich schrieb ja weiter oben was dazu; Die schauen sich das LANGFRISTIG sehr genau an.
Bedeutet aber für DICH halt NICHT, das Du dann immer weiter schieben darfst, zumal die NACHZAHLUNG(100 Euro)
auch noch über ne Woche gedauert hat(bis aufs Konto).
Bei den ganzen (positiven) Zeitkonten, die man dir genehmigt hat, ist eine NICHT-Einrichtung eines Dauerauftrages
erst recht NICHT verständlich. Im Grunde genommen hätte man von seiten der Geldforderer schon damals(2012), als dir der Zeitrahmen "bis zum 10. bezahlen" eingeräumt wurde, eine Einzugsermächtigung abfordern sollen.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Mensch, Grossbuchstaben sind schon eine tolle Sache:

Aber daneben wollte der TE Tipps für sein weiteres Vorgehen haben, keine Austellung, was er hätte besser machen sollen.

Ich würde, wie weiter oben bereits geschrieben, Lindorff um eine Aufrechterhaltung des Vergleiches bitten, mir dem hinweis, dass es sich bei der zu keinen Überweisung um ein Versehen handelt die Du sofort nach Auffallen korrigiert hast.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Umgehend bei Deiner Bank einen monatlichen Dauerauftrag über 450.- € einrichten, der die Zahlung am 9. des Monats ausführt, damit die Zahlung dort am 10. des Monats eingeht.

Ansonsten, was wurde den in Deinem Vergleich vereinbart, im Falle einer unvollständigen Zahlung?

Reagieren solltest Du in jedem Fall auf das Schreiben Deines Gläubigers, ansonsten musst Du hier mit einer Mahnung rechnen.

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