Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
Hallo,
ich habe mir vor einigen Monaten einen Opel gekauft, der 2,5 Jahre alt ist. Dieser besitzt jedoch eine ein-jährige Garantieverlängerung.
Habe gestern meinen Wagen bei einem Opel-Vertragshändler zur Überprüfung eines elekronischen Problems abgegeben.
Habe mit ihm ausgemacht, dass er den Schaden behebt, sofern dieser über die verlängerte Garantie gedeckt wird - sollte es was kosten, wollte er mich telefonisch anrufen.
Nach Anruf, dass der Wagen fertig ist amch ich mich nach der Schule auf dem weg um diesen abzuhollen, als ich erfahre, dass ich eine Rechnung von 150€ bezahlen muss.
Nach längerer Diskussion, dass ich nichts von diesen Kosten wusste und wir was anderes abgemacht haben, sagt er mir, dass die Fehlersuche 2h betrugen und da der eig. Fehler nicht von der Garantie übernohmen wird, ich diese Rechnung nun zu bezahlen muss.
Ich kriege den Schlüssel bzw. kann den Wagen erst abhollen, wenn die Rechnung bezahlt wurde.
Nun wäre meine Frage, ob der Autohändler wegen einer Rechnung - die ich nicht sofort bezahle - mir den ganzen Wagen"verwehren" darf und ob diese Rechnung den überhaupt angemessen ist?
Der autohändler selbst blieb sturr und beharrt auf sein Recht, dass es selbstverständlich ist und auf die Kosten der Fehlersuche nicht hinweißen müsste - sollte diese nicht durhc die Garantie gedeckt werden.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Matthias
von Matthiasnet am 22.04.2008 14:19
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
Danke für eure Tipps.
Hab den Wagen am gleichen Tag noch unter Vorbehalt gezahlt, damit ich zunächst mal wieder mobil war.
Schriftlich wurde das ganze leider nicht festgehalten, hatte jedoch einen Zeugen der das ganze Gespräch mitgehört hat.
Servicetechniker beruhte aber die ganze Zeit darauf, dass es selbstverständlich wäre und nicht erwähnungsbedürftig sei, dass die Fehlersuche hätte ggf. bezahlt werden müssen, fällt dieser nicht unter die Garantie.
Schaden wurde behoben.
Die eigentliche Reparatur hat nur 10 min gedauert und "paar Euro fünfzig" gekostet, wie mir gesagt wurde. Den größten Posten stellt eben diese Fehlersuche dar.
Hab nun aber auch das Gefühl, dass ich ohne Rechtsanwalt hier nicht weiter komme... kann man wohl als Lehrgeld ansehen oder weiß da noch jemand einen anderen Weg?
@hanibal2102@web.de
Danke dir für den Hinweis…
Wünsche noch ein sonniges Wochenende
Matthias
von Matthiasnet am 26.04.2008 14:31
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
Evtl. mal überprüfen, ob der KFZ/Händler/Werkstatt in der Innung eingetragen ist?
2. Würde mal bei der KFZ-Innung anrufen und den Fall schildern.
3. Notfalls die OPEL-Zentrale in Düsseldorf? kontaktieren und den Fall schildern? Möglicherweise kassiert der gute Kamerad doppelt ab; d.h. einmal vom Kunden + einmal mit der Zentrale/3-Jahres-Garantie?
dies gilt zu überprüfen; wie schon beschrieben in Zukunft schriftlich vereinbaren?
Freie Werkstätten verlangen runde 35 - 40 euro/ p. Stunde.
Aber für was habe ich eine Garantieverlängerung, wenn diese nichts nutzt? suspekt!

, da wäre ich auch angefressen!
von Fabris am 20.05.2008 23:13
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