Autowäsche Firmenwagen

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Porsche15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Autowäsche Firmenwagen

Muss mein Arbeitgeber die kosten für die Autowäsche tragen :(

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wenn er sie verlangt: Ja.

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Porsche15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Und sonnst nicht der Wagen ist ein MB A220 CDI (Diesel) und er ist beschriftet

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Porsche15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo steht die Reglung im Steuergesetz (Paragraf):(

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Und sonnst nicht der Wagen ist ein MB A220 CDI (Diesel) und er ist beschriftet


Wenn es keine vertragliche oder sonstige Regelung (Arbeitsanweisung o.ä.) gibt, dann kann der Arbeitnehmer nicht einfach hergehen und den Wagen z.B. jeden Tag waschen.

Ansonsten versuch bitte klarer zu formulieren (unter Hinzunahme der Interpunktion), damit man überhaupt versteht, um was es dir geht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Welche Regelung soll im Steuergesetz stehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Porsche15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo finde ich die Reglung für die Kosten des Firmenfahrzeugs im Steuergesetzbuch








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#7
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Es gibt kein Steuergesetzbuch und dementsprechend auch keine Regelungen über Autowäsche darin. In einem "Steuergesetzbuch" würde zudem kaum geregelt sein, ob ein Arbeitgeber die Kosten für die Autowäsche zu tragen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Dies ergibt sich aus der Dienstwagenregelung der Firmen.

Da diese von Firma zu Firma unterschiedlich ist, sollten Sie sich diese ansehen.

Es ist mir unklar, was das Finanzamt damit zu tun haben soll.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@Porsche15

Leider sind Ihre Angaben nicht präzise genug um das genau beurteilen zu können.

Nutzen Sie den Wagen nur beruflich oder hat Ihnen Ihr AG das Fahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen?

Gibt es für Firmenwagen eine interne Nutzungsvereinbarung?

Daraus ergibt sich dann, welche Kosten wie z.B. Benzin, Wagenpflege etc. in welchem Umfang abgerechnet werden können.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß Kosten für die Autowäsche in der Regel vom AG übernommen werden, da das Fahrzeug Eigentum der Firma ist und daher eine Pflege des Wagens auch im Interesse des Unternehmens liegt.

Ich habe auch die Wagenwäsche selbst bezahlt, wenn ich das Fahrzeug hauptsächlich privat genutzt habe (z.B. Urlaub).

Eine eindeutige Regelung schafft hier klare Verhältnisse.

Viele Grüße,

barchetta

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