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Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich

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Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich

Hallo! Ich bin neu im Forum und wende mich gleich an die Spezialisten mit einem Ebay-Problem.
Ich habe ein KFZ eingestellt mit folgender Titelzeile:
Opel Astra F Caravan, Baujahr 1995, TÜV 10/2008.
In den Artikelmerkmalen ist mir jedoch ein Fehler passiert, der mir nachdem bereits 2.Gebote vorlagen, mitgeteilt wurde:
Erstzulassung: 13.10.2005!
In der Beschreibung des Artikels steht explizit am Anfang,
dass das Auto Erstzulassung 13.10.1995 und 213.000 Km Fahrleistung hat.
Nachdem ich auf den Fehler aufmerksam gemacht wurde, habe ich noch am Anfang der Auktion nach 2 Geboten, einen entsprechenden Hinweis in großer, roter, Fettschrift eingefügt und den Fehler korrigiert.
Eine Korrektur direkt in den Artikelmerkmalen ist lt. Ebay-Statuten nicht möglich. Ebay wollte dies auch nicht direkt korrigieren und konnte mir leider auch nicht helfen.
Nun konkret: Der Käufer will nun das Auto nicht bezahlen, weil er sich hier getäuscht fühlt. Er hätte das Auto nicht ersteigert, wenn er gewußt hätte, dass das Auto von 1995 ist!!
Er hat aber das Gebot erst abgegeben, als die Beschreibung bereits von mir korrigiert wurde!
Muss ich den Verkauf rückgängig machen?
Mehrere Versuche der Einigung waren bisher erfolglos geblieben.
Vielen Dank im Voraus.
jtw


von jtw am 29.10.2007 06:50
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12077 weitere Beiträge zum Thema "EBAY".


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>Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich
M.E. hast du mit dem korrigieren der Beschreibung alles richtig gemacht. Da das Gebot nach der Korrektur abgegeben wurde, hat der K keine Chance, da er verpflichtet ist, sich die Artikelbeschreibung genau durchzulesen.

Was anderes wäre es bei den Vorbietern gewesen. Wenn der 2te z.b. ein Gebot von 10000 € schon vor dem korrigieren abgegeben hätte

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

-- Editiert von M.J. am 29.10.2007 12:09:32


von M.J. am 29.10.2007 12:08
Status: Unsterblich (1309 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich
Der Kaufvertrag ist rechtsgültig, allerdings hat der K die Möglichkeit diesen wegen Irrtums anzufechten.
Hast du einen Link zur Auktion?


Viele Grüße, Michael


von micbu am 29.10.2007 12:45
Status: Unsterblich (2890 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich
Danke für die Antworten:
Das spiegelt im Wesentlich auch meine Einschätzung der Lage wieder.
Hier noch die Ebay-Artikelnummer
160168717619
Gruß
jtw


von jtw am 29.10.2007 16:49
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich
@ jtw
Ich denke auch das du im Recht bist.
Aber wäre es nicht einen Versuch wert sich an den Zweit- o. Drittbieter zu wenden? Deren Angebote lagen ja nur geringfügig unter dem Abschlußgebot. Und so könntest du einem evtl. Ärger aus dem Weg gehen.


von claridge am 30.10.2007 10:18
Status: Senior (136 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich
@jtw

Du hast extrem viel Platz zwischen der Artikelbeschreibung und deinem Zusatz! Da ist bei mir sogar ein komplett leerer Bildschirm beim scrollen!
Ich denke schon, daß sich der K hier auf einen Irrtum berufen und den Vertrag anfechten kann!
Warum hast du soviel Platz gelassen? Das kann einem K suggerieren, daß hier die Beschreibung zu Ende ist. Bilder sind ja auch schon ganz oben eingestellt, man muß also nicht bis ganz nach unten scrollen um zu sehen, ob der VK da noch etwas hinzugefügt hat.
Du hast hier einfach eine unglückliche Konstellation.
Biete dem Unterlegenen das Fzg. an und fertig. Mit dem einen Euro den du weniger bekommst solltest du leben können. Alles andere bringt nur Ärger.

Viele Grüße, Michael


von micbu am 30.10.2007 10:40
Status: Unsterblich (2890 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich
@jtw

Du hast extrem viel Platz zwischen der Artikelbeschreibung und deinem Zusatz! Da ist bei mir sogar ein komplett leerer Bildschirm beim scrollen!
Ich denke schon, daß sich der K hier auf einen Irrtum berufen und den Vertrag anfechten kann!
Warum hast du soviel Platz gelassen? Das kann einem K suggerieren, daß hier die Beschreibung zu Ende ist. Bilder sind ja auch schon ganz oben eingestellt, man muß also nicht bis ganz nach unten scrollen um zu sehen, ob der VK da noch etwas hinzugefügt hat.
Du hast hier einfach eine unglückliche Konstellation.
Biete dem Unterlegenen das Fzg. an und fertig. Mit dem einen Euro den du weniger bekommst solltest du leben können. Alles andere bringt nur Ärger.

Viele Grüße, Michael


von micbu am 30.10.2007 10:42
Status: Unsterblich (2890 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich
Die vielen Leerzeilen sind etwas blöd, aber letztendlich steht in der gesamten Beschreibung dreimal das korrekte Zulassungsdatum drin, und nur an einer Stelle das falsche Datum.

Welcher K liest eine Autobeschreibung so oberflächlich, das er dies nicht bemerkt??
Und ein Auto mit 200.000km und 2 Jahren alt, für unter 1000 Euro??


von MarkusMa am 30.10.2007 13:13
Status: Unsterblich (1062 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>Autoverkauf über Ebay - Rücktritt aufgrund falscher Angaben möglich
Hallo nochmal,
die unterlegenen Bieter habe ich angeschrieben, ob sie per Sofortkauf in Höhe ihres Gebotes interessiert sind, jedoch keine Rückmeldung.
Die Leerzeilen kann ich mir auch nicht erklären. Die nachträgliche Korrektur hängt eBay einfach unten an. Möglicherweise waren noch Leerzeilen vorhanden, die ich aber beim Erstellen nicht sehen kann. Unglücklich gelaufen!!
Mit dem Käufer habe ich nun nach mehreren Emails einen Deal geschlossen:
Er konnte sich inzwischen meiner/unserer Argumentation anschließen.
Er überweist mir die Kosten für das erneute Einstellen und eine Kaution in Höhe von 200 EUR. Die Kaution erstatte ich zurück, wenn das Fahrzeug die 906 EUR oder mehr einbringt.
Ansonsten wird die Kaution um die Differenz gekürzt. (Dabei gehe ich nicht davon aus, dass das Teil weniger als 706 EUR bringt!)
Wie findet ihr diesen Deal?
Gruß,


von jtw am 30.10.2007 15:01
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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