Autoverkauf mit Motorschaden - Unfallfreiheit - Rücknahme

5. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
a
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf mit Motorschaden - Unfallfreiheit - Rücknahme

Moin,

ich habe ein PKW aus erster Hand (der Wagen ging durch die ganze Familie) mit Motorschaden als Unfallfrei verkauft.
Der Käufer hat einen Unfallschaden entdeckt. Meine Schwester "gestand", einen gehabt zu haben (1993), jedoch der Familie hat sie diesen nicht mitgeteilt. (Blechschaden, schätzungsweise über 750€).

Im Kaufvertrag besonders hervorgehoben, das es sich um ein
Bastlerfahrzeug handelt.

Der Käufer musste 350 KM fahren, um das Fhz. abzuholen.
Zudem hat er den Motorschaden inzwischen behoben.

Der Käufer fordert nun Preisnachlass oder Rücknahme des Fhz.
Zur Rücknahme wäre ich bereit, ein weiterer Preisnachlass ist indiskutabel...


In diesen Falle wünscht der Käufer Kostenübernahme des Transportes und Reparatur.

Wie ist dieser Fall zu bewerten?
Besten Dank im vorraus

Grüsse

Andreas

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen