Autoverkauf: Vertrag per email nicht rechtsgültig? Greift fernabsatzgesetz ggf?

2. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
mark36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf: Vertrag per email nicht rechtsgültig? Greift fernabsatzgesetz ggf?

Hallo, kann ich ein Kaufvertrag für ein Auto, welcher per email abgewinkelt wurde per fernabsatzgesetz nichtig machen ?
Oder besitzt dieser überhaupt Rechtsgültigkeit?
Dort steht nicht mal mein Geburtsdatum drin. Desweiteren ist mein Nachname falsch geschrieben.
Ich gehe nach späterer Recherche davon aus, dass ich auf eine Masche damit reinfallen soll. Angeblich ist es Methode, dass bei Abholung etliche angebliche verschwiegene Mängel aufgedeckt werden würde und die dann den Preis mit allen Mitteln drücken wollen.
Möchte dem am liebsten entgehen

Lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

1) würde der Widerruf nur für den Käufer gelten, nicht für den Verkäufer.

2) Sollte man sich vor dem Kaufvertragsschluss das überlegen, nicht nachher.

3) gilt m.M.n der Kaufvertrag so wie er ist. Auch für den Käufer, d,h, auf Nachverhandlungen musst Du dich nicht einlassen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von marv-man):
Hallo, kann ich ein Kaufvertrag für ein Auto, welcher per email abgewinkelt wurde per fernabsatzgesetz nichtig machen ?

Klar. Wenn die dafür notwendigen Umstände (z.B. B2C, Vertriebsweg auf Fernabsatz ausgerichtet, ...) vorliegen.



Zitat (von marv-man):
Oder besitzt dieser überhaupt Rechtsgültigkeit?

Kommt auf die Umstände an



Zitat (von marv-man):
Dort steht nicht mal mein Geburtsdatum drin.

Warum sollte es?



Zitat (von marv-man):
Desweiteren ist mein Nachname falsch geschrieben.

Buchstabendreher kann man korrigieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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