Autoverkauf Privat zu Privat - über Motorgeräusche aufgeklärt, trotzdem will er Reparatur

27. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sabina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf Privat zu Privat - über Motorgeräusche aufgeklärt, trotzdem will er Reparatur

Hallo

Wir haben unseren Wagen Privat verkauft und auf alle Mängel hingewiesen die wir kannten. Das Auto hatte zwei unfälle und der Motor machte geräuche.
Mein Mann und ein kollege waren bei der Besichtigung dabei und gaben alle mängel bekannt. Im Vertrag wurden nur die 2 Unfallschäden aufgeschrieben, das andere erfolgte Mündlich.
Es wurde auch nicht geschrieben gekauft wie gesehen.
Jetzt will der Käufer 250 Euro für die reperatur des Motorgeräuches haben, obwohl wir ihn darauf hingewiesen haben.
Wie sind die rechte ? Müssen wir diese 250 Euro bezahlen?
Danke im vorraus
Gruss Sabina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sabina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal.
Habe gerade den vertrag eingesehen
Die Gewährleistung Gekauft wie gesehen ist doch vorhanden.
MfG Sabina

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Bei Privatleuten ist der Ausschluß der Gewährleistung nach wie vor zulässig, so daß Sie nur bei einer Zusicherung bzw. einem arglistig verschiegenem Mangel Ansprüche auf Wandlung (Rückgängigmachung) oder Minderung (Kaufpreisreduzierung) zu befürchten haben.

Eine besondere Zusicherung - z.B. Motor Generalüberholt - behauptet der Käufer offenbar nicht.
Sofern nachweislich auf die offensichtlichen Motorengeräusche hingewiesen wurde, haben Sie auch keinen Mangel arglistig verschwiegen.

Letzten Endes ist es allein eine Frage der Beweislast; wem gelingt es im Falle einer streitigen Auseinandersetzung seine Behauptungen unter Beweis zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Simon Pella
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann zählt ein Hädler als Händler?
Mein ´"Privatverkäufer" der ca. 20 Autos auf einem Hof abgestellt hat, schreibt auf den Vertrag : Von Privat zu Privat, keine Hafrung und Gewährleistung.

Ist das rechtens? Weil ca. 10 Mängel mittlerweile gefunden wurden.
So auch ein Lagerschaden der in kürze zu einem Motorschaden wird.

MFG Simon

Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Pella,

in Ihrer Sache würde ich Ihnen empfehlen, sich z.B. beim Gewerbeamt, Finanzamt etc. nach einer Eintragung des "Händlers" zu erkundigen.
Ist die MwSt. im Kaufvertrag ausgewiesen? Inseriert der Händler?

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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