Autoverkauf: Privat auf Raten/ Neuer Besitzer hat Auto wieder verkauft?

17. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Seich
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf: Privat auf Raten/ Neuer Besitzer hat Auto wieder verkauft?

Hallo,
ich hatte hier schon vor einiger Zeit zu unserem Fall gepostet. Wir haben unser Auto von privat an privat verkauft und uns auf Ratenzahlung eingelassen.

Nun ist es so, dass der Mann die letzte Rate noch nicht bezahlt hat, das Auto aber mittlerweile schon weiterverkauft hat.

Geht denn das??? Solange das Auto noch nicht abgezahlt ist, ist es doch noch in unserem Eigentum (aber seinem Besitz). Damit können wir jetzt ja auch das Auto gar nicht mehr zurück fordern, wenn er die letzte Rate nicht bezahlen will? Macht der Mann sich strafbar? Und was machen wir jetzt?

Bitte Hilfe (ich weiss, dass es dumm war sich auf die Ratenzahlung einzulassen).

Grüße
Sabine

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
wenns nur! noch um eine letzte Rate geht, ist das ja nicht ganz so schlimm, oder wie hoch ist diese Rate?
Verkaufen durfte er das Auto dann nicht, da noch Rechte dritter darauf waren. ( Ihre)
Ich hoffe Sie haben alles schriftlich gemacht.
Wenn er das Auto verkauft hat, sollte er ja eigentlich das Geld für Sie haben, oder?
Schreiben Sie ihm eine letzte Frist für die Zahlung, andernfalls gingen sie zum Anwalt.
Vielleicht hilfts.
Viel Glück


Gruß Spezi

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#2
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

Solange kein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden ist, ist das Auto am Tag des Vertragsschlusses in das Eigentum des Käufers übergegangen, er war damit berechtigt, das Auto zu weiterverkaufen.

Hätte kein Eigentum am Tag des Vertrages übergehen sollen, hätten Sie beispielsweise auch den Brief nicht herausgeben dürfen...

Setzen Sie ihm schriftlich eine Frist, läuft die ab, beantragen Sie am besten einen Mahnbescheid bei Ihrem Amtsgericht...

Grüssle
S.

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#3
 Von 
RainerF532442
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Falls du weitere Informationen zu dem Thema suchst, kannst du hier schauen: [SPAM GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 01.06.2016 11:31

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#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Verkaufen durfte er das Auto dann nicht, da noch Rechte dritter darauf waren.


Das wäre nur richtig, wenn vertraglich ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

@RainerF532442
Ernshaft?
Für Deinen blöden SPAM-Link gräbst Du einen 12 jahre alten Beitrag aus?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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