Autoverkauf Privat an Händler
Hallo,
ich stecke ziemlich in der Sch....! folgender Sachverhalt:
Ich habe mein Auto, einen Daihatsu Cuore L501, Bj 96, 96400km, zum Preis von 800 Euro an einem Händler verkauft. Wir haben einen Kaufvertrag vom ADAC genommen. Das war am Samstag gewesen, der Käufer (also der Händler) hat das Auto bei mir gekauft (er hat das Auto also selber von mir abgeholt). Der Motor machte etwas Geräusche, was meiner Meinung nach die Ventile sein könnten. Der Käufer hat davon Kenntnis genommen. Der Motor lief aber ganz normal und zog auch gut durch. Ich hatte den Wagen seit 4 Monaten und dieses "Klackern" war von anfang an da, hate damit nie Probleme!
Nun ruft er mich gestern an und behauptet, das Klackern seien die Kolben und der Motor müsse aufwendig repariert werden! Ich solle das Auto zurück nehmen oder drastisch vom Preis runtergehen!
So, nun das große Problem:
Da der Käufer am Samstag sehr spät kam und ich einen dringenden Termin hatte, musste alles sehr schnell über die Bühne gehen! Dabei haben wir beide vergessen, im KV den Preis einzutragen! Außerdem habe ich aus Versehen in der Eile den falschen KM-Stand reingeschrieben (statt 96400km hatte ich 76400km reingeschrieben, hatte ich nicht bemerkt, war auch keine absicht!)! Beide Unterschriften sind aber vorhanden! Nun droht mir der Käufer damit, dass er das Auto nicht abmeldet, wenn wir keine Einigung finde! Was soll ich tun? Muss ich das Auto zurück nehmen?
Heute sah ich auf der Internetseite des Händlers genau mein Auto zum Verkauf (mein Kenzeichen ist noch dran), aber zu einem sehr viel höheren Preis und mit falschen Daten (EZ ein Jahr jünger, anderer KM-Stand, falsche Schadstoffklasse usw)!
Ich bitte dringend um Hilfe!
Vielen Dank und Gruß,
Cessna619
-- Editiert am 16.03.2010 16:36
von Cessna619 am 16.03.2010 15:05
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>Autoverkauf Privat an Händler
Ich an Ihrer Stelle würde erst einmal abwarten, was der Käufer unternimmt. Sollte er Sie wieder kontaktieren, bitten Sie ihn, die vermeintlichen Mängel schriftlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen, dass diese arglistig verschwiegen wurden.
Weisen Sie ihn auf den wirksamen Ausschluß der Sachmängelhaftung hin.
Der falsche km-Stand könnte ein Problem werden, da er Ihnen möglicherweise unterstellen wird, dass das Absicht war. Haben Sie für den Verkauf eine Anzeige geschaltet, auf der der korrekte km-Stand aufgeführt wurde ?
Ansonsten muss der Käufer eines Gebrauchtwagens natürlich schon davon ausgehen, dass Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, die nicht über das hinausgehen, was beim Fahrzeug des betreffenden Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist, kein Mangel ist.
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von Stelenaje am 18.03.2010 09:36
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