Autoverkauf Händler fehlerhafte Daten im Vertrag

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
mafra123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Autoverkauf Händler fehlerhafte Daten im Vertrag

Hallo,

ich habe vor mein Auto zu verkaufen.

Dann hat sich ein Händler bei mir gemeldet, der hat mir eine "Kaufvertragsbestätigung" zugeschickt und diese habe ich ausgefüllt das ich das Auto nicht an jemand anderen verkaufe.

So mein Problem ich habe 2 kleine Fehler im Inserat bei Autoscout gehabt. Zum einen ist die Farbe des Autos silber und nicht grau und zum zweiten habe ich beim Baujahr die Erstzulassung eingetippt. o_O Bei dieser Kaufvertragsbestätigung habe ich die Fahrgestellnr mitgeteilt und daran hat er den Fehler entdeckt.

KORREGIERE: In meinem Inserat wurde von mir alles richtig ausgefüllt. Jedoch in dieser Kaufvertragsbestätigung hat der Händler die beiden Angaben falsch eingetragen und ich habe diese mit meinem Namen bestätigt.

So jetzt hat mich der Händler angerufen und mir mit einem Anwalt gedroht wenn ich nicht mit dem Preis um 40% runter gehe. Weil er wohl schon einen Container für den Export gebucht hat.

Was kann ich machen?!?! HILFE

Bitte schnell anworten, brauche ich einen Anwalt?

-- Editiert mafra123 am 24.04.2014 11:43

-- Editiert mafra123 am 24.04.2014 12:15

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von mafra123 am 24.04.2014 11:42

Bitte schnell anworten,

Ich hoffe das ist schnell genug.

quote:
von mafra123 am 24.04.2014 11:42

Was kann ich machen?!?!

Nix. Ein Inserat ist ein "invitatio ad offerendum".
Dein Vorteil ist, dass er den Fehler entdeckt und dich darauf aufmerksam gemacht hat.
Ich würde es anders machen. Sag dem Händler, dass er entweder das zahlt, was du willst oder sich vom Acker machen kann.
Der setzt dich nur unter Druck.

quote:
von mafra123 am 24.04.2014 11:42

brauche ich einen Anwalt?

Nö.



-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Was soll denn eine "Kaufvertragsbestätigung" sein? Das würde ja darauf hinweisen, daß der Kaufvertrag mündlich auf Grundlage der Anzeige zustande kam und lediglich noch mal schriftlich bestätigt werden soll, worüber man sich letztlich geeinigt hat.

quote:
Nix. Ein Inserat ist ein "invitatio ad offerendum".


Du hast den Fall offenbar falsch verstanden. Das Auto wurde wirksam verkauft.


quote:
Jedoch in dieser Kaufvertragsbestätigung hat der Händler die beiden Angaben falsch eingetragen und ich habe diese mit meinem Namen bestätigt.


Nicht unproblematisch. Wie willst du nun beweisen, daß ihr euch in Wahrheit auf einer ganz anderen Grundlage (Farbe, Baujahr) geeinigt habt? Mit der Farbe kann man das wohl noch nachvollziehen (da du sicherlich nur ein solches Auto haben wirst), aber was machst du, wenn der Käufer nun behauptet, du hättest gesagt, die Angabe in der Anzeige war falsch, der Vertrag sei auf der geänderten (nach *deiner* Aussage falschen) Angabe zustande gekommen und genau das hättest du ja auch schriftlich bestätigt? Dann sieht es mit der Beweislage schon sehr dünn für dich aus. Was willst du dann behaupten, daß du nicht liest, was du unterschreibst?



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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)


Den "Vertrag" müsste man sehen, um die Sache besser beurteilen zu können. Also wenn möglich, mal hier einstellen, ohne persönliche Daten natürlich.

Das Ganze ist aber eine Masche dieser Art von "Händler" um den vereinbarten Kaufpreis erheblich zu drücken.

In Deutschland ist die EZ wichtig. Wer weiß als Privatverkäufer schon das genaue Baudatum seines Autos?
Für Exporteure kann das Baujahr aber wichtig sein, je nach Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes.

Was wurde also genau zugesichert?





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"0o--v--o0"

2x Hilfreiche Antwort

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