Autoverkauf - Fahrzeugbrief gegen Anzahlung ?

6. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
ya265411-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf - Fahrzeugbrief gegen Anzahlung ?

Hallo,
wir verkaufen gerade unser Auto. Jetzt müssen wir den Wagen abmelden, damit wir für unser neues Auto die gleichen Kennzeichen behalten können (möchten wir halt gern).
Der Käufer kommt aus einem anderen Kreis und möchte sein altes Kennzeichen ebenfalls behalten.
Wir holen den neuen Wagen Samstag ab. Der Käufer möchte unseren alten Wagen Sonntag abholen.
Jetzt melden wir den Wagen also morgen ab und den neuen Wagen an.
Der Käufer überweist uns eine Anzahlung und wir schicken ihm alle Unterlagen. Schlüssel und PKW sind ja bei uns.
Er meldet damit den Wagen an und holt am Sonntag mit seinen Kennzeichen ab und bezahlt die Restsumme.

Ist diese Vorgehensweise OK ? Sind da beide Seiten einigermassen abgesichert ?

Danke im Voraus für die Antworten.

Viele Grüße
pucki39

Problem nach Autokauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Ist diese Vorgehensweise OK ?

Ja, das kann ma so machen



quote:
Sind da beide Seiten einigermassen abgesichert ?

Mit Betonung auf 'einigermassen'





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Hi!
Kann man machen ist aber mit Risiko verbunden.
Ich würde erst den Brief oder besser alles übergeben wenn du alles! Geld in der Tasche hast.
Wärst nicht der erste, der dann hinter dem Geld her läuft oder der K den Preis im Anschluss durch Mängel drücken will.
Bei privatverkauf die Gewährleistung ausschließen!

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du meldest ab, der Käufer zahlt, und kann den Wagen dann auf die Straße stellen. Das ist risikolos.

Der Käufer kann dann nochmal kommen oder sich Rote Schilder beschaffen. Ein paar Tage kann der Wagen auch ohne Schilder auf einer Straße stehen.

Das ist risikolos.

Uwe

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""

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Ein paar Tage kann der Wagen auch ohne Schilder auf einer Straße stehen.

Das ist risikolos.

Fahrzeuge ohne Nummernschilder und ohne Versicherung im öffentlichen Verkehrsraum werden recht schnell von den zuständigen Ordnungsämtern 'entsorgt'.


Also nix mit 'risikolos'.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das steht der Käufer vor der Tür, die neuen Zeichen anmontieren und laut schreihen: Wo kommt der Kratzer her, den Rest zahl ich nicht, und braust davon.

Daher "Übergabe" gegen "Geld". Rote Kennzeichen sind nicht wirklich teuer wenn man ein Auto für einige tausend kauft

Uwe

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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Natürlich wird ein Auto nicht innerhalb von ein paar Tagen abgeschleppt

Nein, manchmal geht das auch innerhalb ein paar Stunden ...

Das Ordnungsamt ist nur einen Anruf entfernt. Nicht zu vergessen die Mitarbeiter die Streife gehen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Sofort abschleppen wäre unverhältnismäßig, daher gibts die lustigen Aufkleber und ein Wochenfrist.

Uwe

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""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/InsO/168.html ABs. 2

Dann muss du das dem Gesetztgeber mitteilen der kennt auch Wochenfristen

Uwe

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""

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#12
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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