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Autoverkauf E-Bay als Bastlerauto

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Autoverkauf E-Bay als Bastlerauto

Hallo,
ich habe mein Auto bei Ebay als Bastlerauto versteigert. In der
Auktion habe ich auch vermerkt, das ich Garantie und Gewährleistung ausschliesse.

Wir haben bei der Übergabe einen Kaufvertrag über eine Sache (Bastlerauto) gemacht, wo auch der Auschluss jeglicher Garantie
und Gewährleistung vermerkt ist. Kein Kaufvertrag über ein Gebraucht KFZ!

Der Käufer hat angerufen, und gesagt, das einige Sachen fehlen, wie z.B. Luftfilterkasten, Reserverradhalterung, etc... Die Reparaturkosten wären lt. dem Käufer EUR 800,-.

Jetzt möchte er, das ich ihm ein Teil des Geldes zurückgeben bzw.
den Wagen zurücknehme. Ich weiss auch nichts über irgendwelche
Mängel am KFZ, habe ihm aber auch das KFZ nicht als Gebrauchtwagen sondern als Bastelauto verkauft.

Hat er irgendwelche Rechte, die zum Umtausch oder Minderung
des Kaufpreises gültig sind?

Wäre sehr nett, wenn ihr mir das helfen könntet. Ansonsten mal
ein grosses Kompliment für das Forum hier.

Gruss
Holger


von Holger Mengel am 29.10.2003 10:02
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Autoverkauf E-Bay als Bastlerauto
Hallo Herr Mengel,

nach Ihrer Schilderung zu urteilen, hat der Käufer keine Ansprüche gegen Sie. Machen Sie doch bitte die Artikelnummer oder den link zur Auktion bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
www.erecht.net

"Wer glücklich ist, kann glücklich machen, wer`s tut,
vermehrt sein eigenes Glück." (Gleim)


von RA DPMS am 29.10.2003 11:27
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>Autoverkauf E-Bay als Bastlerauto
Hallo,

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&;item=2437923544&category=18197&rd=1

Der Kaufvertrag bezieht sich auf das Ebay Angebot und ist auch mit dem Satz:

"Die Sache ist gebraucht. Der Käufer hat sich von ihrm Zustand überzeugt. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die Beschaffenheit der Sachen"

Danke nochmals.

Gruss
Holger


von Holger Mengel am 29.10.2003 11:39
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Autoverkauf E-Bay als Bastlerauto
Ich bleib dabei.

Keine Ansprüche gegen Sie gegeben.

Ich bin der Auffassung, bei Ebay Autoverkäufen trägt der Käufer das Risiko einer nicht vollständigen Beschreibung. In die Bewertung mit ein fließen der Preis, das Baujahr, Mängeloffenlegung, der Gesamtkontext der Beschreibung etc.

Schöne Grüße


von RA DPMS am 29.10.2003 19:01
Status: Unsterblich (1039 Beiträge)
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>Autoverkauf E-Bay als Bastlerauto
....denke wie auch wie RA Sevriens.
Wenn dann auch noch der Käufer einen Vertrag mit "Bastlerfahrzeug" unterschreibt, der weiß was er kauft oder besser ausgedrückt, er weiß nicht was er gekauft hat :-))

mfg


von belle am 01.11.2003 18:58
Status: Unsterblich (833 Beiträge)
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>Autoverkauf E-Bay als Bastlerauto
Ein KFZ-Mechaniker kauft Fahrzeuge auf, bastelt in seiner häuslichen Garage an ihnen herum und verkauft sie weiter. In der Anzeige steht "Verkauf Privat an Privat; daher keine Garantie und Rücknahme".
Handelt es sich hier tatsächlich um Verkäufe von Privat an Privat oder ist der Verkäufer nicht ein Gewerbetreibender, der vergessen hat, sein Gewerbe anzumelden?
Hat der Käufer bei erheblichen Mängeln des Fahrzeugs eine rechtliche Handhabe, den Verkäufer an den Hammelbeinen zu ziehen?
(Der Name des Verkäufers erscheint nicht im Fahrzeugbrief und im Anzeigentext der online-Versteigerung fehlt der sonst übliche Hinweis "Verkaufe für einen Freund ...)

-----------------
"Martin"


von Martin1959 am 02.11.2003 09:00
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Autoverkauf E-Bay als Bastlerauto
Hallo Martin1959,

Verkäufer ist immer derjenige, der Eigentum und Besitz an dem Fahrzeug übertragen kann. NICHT zwingend derjenige, der die Verhandlungen führt.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
www.erecht.net

"Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not." (Goethe)


von RA DPMS am 03.11.2003 09:48
Status: Unsterblich (1039 Beiträge)
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