Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Welches Rechtsgeschäft/Willenserklärung ist dann bindent?Gruß und danke für alle Antworten!!!
von Michi-is-online am 12.12.2008 11:34
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Immer das/die letzte von beiden Parteien akzeptierte.Aber Vorsicht: Sollte es Abweichungen in der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes gegenüber der eBay Anzeige geben, sollte man diese ausdrücklich im KV festhalten. Sonst kann es passieren, dass Informationen aus der Auktion dem KV zuwachsen. -----------------
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von GSXR#90 am 12.12.2008 12:32
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Gillt das mit der Beschaffenheit auch wenn man solch tolle sätze wie "gekauft wie gesehenund oder ohne Gewährleistung im kfz vertrag mit angibt????
von Michi-is-online am 12.12.2008 12:37
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Hallo,Ihre Fragezeichentaste klemmt.Wie GSXR#90 schon sagte sollten Abweichungen in der Beschaffenheit schriftlich fixiert werden. Gekauft wie gesehen und ohne Gewährleistung könnte u.U. nicht ausreichen.Wo hakt es denn genau?von DemIhm am 12.12.2008 13:54
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Nein, die klemmt nicht der Finger tippt zu schnell ;-)Folgender Sachverhalt:Das Auto wurde bei eBay von Privat verkauft und so gut wie möglich beschrieben und mit 10 Fotos ausgestattet. Da ich mit Ebay und Auktionen nicht soviel am Hut habe, besonders nicht mit Autos wurde bei Abholung ein KFZ Kaufvertrag aufgesetzt, dort stand dann eindeutig:" dieser Vertrag ersetzt die gewonnene Ebay Auktion, der wagen wird gekauft wie gesehen als Schrott und Bastlerfahrzeug". Der Käufer war damit auch einverstanden und es gibt bis heute 2 Monate später auch keine Probleme mit dem Auto!
Bei Abholung wurde eine Probefahrt gemacht, der Wagen nochmal extra besichtigt und alles ausprobiert und daraufhinder Neue KFZ Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben! Ebay wurde auch positiv bewertet und es gab keine Problem!
Vor kurzem beim aufräumen meines Kellers fand ich dann ein Windschott von meinem verkauften Auto, das ich ja nun nicht mehr brauchte und auch bei Ebay verkaufen wollte. Daraufhin bekam ich dann folgende Mail vom Käufer, was mich tierisch erschrack:Hallo Herr ...,
über Ihre mail bin ich relativ entrüstet, da das Schott Kaufgegenstand mit dem Wagen war, da Sie es in einem Bild mit darstellten, ebenso wie die anderen Räder, welche Sie allerdings vom Verkauf dezidiert ausschlossen. Somit habe ich auch das Schott erworben. Ich mache meinen Anspruch auf das Schott vollumfänglich ohne weitere Bezahlung geltend und setze Sie hiermit in Verzug, mit heutigem Tag. Desweiteren wird bei Nichtleistung Ihrerseits bis zum 20.12.2008 (Erfüllungsort ...)Klage eingereicht. Jegliche weiteren Kontakte sind nicht erwünscht da ich mit Leuten, die derartige Geschäftspraktiken an den Tag legen nichts zu tun haben möchte. Jeglichen juristisch notwendigen Schriftverkehr richten Sie bitte an die Anwaltskanzlei ... ,Das Schott hat einen ungefähren Wert von 20€ und wenn ich nicht gleich so eine Drohung bekommen hätte würd ich einfach sagen, Herr ... ich schick Ihnen das Ding zu, aber jetzt interessiert mich schon wer hier im Recht ist!Gruß
von Michi-is-online am 12.12.2008 14:14
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Lustig, das fällt ihm ja echt früh ein das angeblich etwas fehlt.Ich würde da nicht drauf reagieren. Soll er doch zum Anwalt gehen. Warten Sie in Ruhe ab was als nächstes passiert.Ich denke das wird im Sand verlaufen.
von DemIhm am 12.12.2008 14:33
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Danke für Ihre Antwort! Ich kann das ja auch indirekt verstehen, im Winter macht man das Verdeck selten auf und auf einem Foto was aus dem Sommer war konnte man das Schott auch sehen. Ich hab ehrlich geagt auch nicht mehr dran gedacht und hätte ihm das auch mit gegeben!Was mich jetzt stört ist die Art und Weise, jegliche weiter Kommunikation zu verweigern und mit Klage/Anwalt zu drohen!
Finde ich unpassend und macht mich auch ehrlich geasgt wütend/streitlustig und stößt bei mir auf Unverständnis!
von Michi-is-online am 12.12.2008 14:49
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Hi !Ich würde mich hier anschließen. Der K kann nicht davon ausgehen, das alles was auf dem Bild zu sehen ist, zum Verkaufsgegenstand gehört. Anders würde es aussehen, wenn das Schott als Ausstattungsmerkmal (wie z.B. : Winterreifen, Dachgepäckträger) mit im Vertrag stand.Grüße
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von CAS84 am 12.12.2008 15:22
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Nein, stand nicht mit im Vertrag und war auch nicht bei der Beschreibung mit aufgeführt.Grußvon Michi-is-online am 12.12.2008 16:03
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
> dort stand dann eindeutig:" dieser Vertrag ersetzt die gewonnene eBay Auktion, der wagen wird gekauft wie gesehen als Schrott und Bastlerfahrzeug"Na, wer sich auf sowas einläßt, dem ist wirklich nicht zu helfen...Im übrigen hilft die nachträgliche Falschbezeichnung nicht, wenn der Preis nicht dem Preis von "Schrott" entsprach.von Leibgerichtshof am 12.12.2008 18:59
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>Autoverkauf über Ebay vs. Kfz-Kaufvertrag
Das Windschott war nicht in der Auktion als Zubehör beschrieben?Im Kaufvertrag war es auch nicht erwähnt?Dann gibt es keinen Grund dem - mehr als unverschämt auftretenden- Käufer das Windschott zu übergeben. Lassen Sie den mal machen.....Was für ein Spinner......
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von GSXR#90 am 12.12.2008 20:58
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