Autoverkäufer hat falsche Angaben gemacht, vorsätzlicher Betrug?

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)
Autoverkäufer hat falsche Angaben gemacht, vorsätzlicher Betrug?



Ich habe bei Ebaykleinanzeigen einen astra baujahr 95 gefunden.
für 149 euro dass da was zu machen dran ist nach zum tüv war mir klar darum gehts aber nicht.
es stand drin das er 180tkm hat und bis ende des monats tüv hat.
gut dachte ich, ich habe ja eh vor tüv zu achen wollte ihn damit ja nur noch anmelden können.
ich also hin haben noc gehandlet ok ich hätte skeptisch werde sollen aber man war so abgelenkt das die km auf 196tk standen und nicht wie angegeben bei 180tkm.
er erzählte dann auch noch das den ne ältere dame fuhr und die ja vieles hat machen lassen ganzen rechnungen liegen mir auch vor und sicher kein prblem mit tüv gäbe.

er hat dann noch vor ort einen handschriftlichen vertrag gemacht.da sand lediglich mein name und sein name und die fahrgestellnummer.
auch wollte er keine kopie nur it handy foto gemac und dass das auto als bastler verkauft wird klar bei dem preisund dann sand da noch ohne tüv.
das habe ich aber nicht gesehen das habe ich zu hause ers richtig durchgelesen da man so zugelabert wurde.
zu hause habe ic dann gesehen dass auf den papiere nur bis januar tüv stand nicht wie in der anzeige bis februar und dann noch die 16tkm mehr als angegeben.

ich kann nun nix damit anfangen kann ihn weder anmelden ohne tüv noch kann ich ihn zum tüv bewegen ohne kennzeichen und anmeldung.

als ich ihn darauf schrieb kam nur du hast ein billiges auto gekauft. und hat sich vertan,mehr kam nicht.
ich fühle ich gelinkt und sehe das als betrug.
er hat aber gewährleistung ausgeshclssen.
der ordner war auhc voll mit papieren mir kommt so vor als ob er damit handelt aber stellt alle als privat anzeigen ein nicht als gewerbe.

kann ich da trotzdem was machen?
denn er hat ich ja bislse verarscht und unwahre angaben gemacht weil ohne resttüv zum anmelden hätte ich ihn ja so nie genommen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und bis ende des monats tüv hat.
Bis zum Ende welchen Monats stand aber nicht da? Dann ist die Angabe nicht eindeutig, ergo nichts draus zu machen.

Der Blödsinn mit den Kurzzeitkennzeichen ist mir bekannt. Aber kennst du keine Werkstatt, die dir rote Nummern leihen könnte (für die Fahrt zum TÜV meine ich)?
Wie wolltest du den Astra denn überhaupt TÜV-fertig machen? Selber (bist du vom Fach)? Oder mithilfe einer Werksatt?

Zitat:
und dann noch die 16tkm mehr als angegeben.
Wo denn angegeben? Im Vertrag?
Der Text aus der Anzeige ist zwar durchaus bindend, aber eben nicht wenn es im Vertrag ausdrücklich anders steht (etwa weil mittlerweile weitere 16tkm gefahren wurden). Zudem könnten unter 10% noch in der Toleranz liegen (obwohl ich persönlich das erst bei 190tkm so sehen würde, halt gerundet).

Zitat:
das habe ich aber nicht gesehen das habe ich zu hause ers richtig durchgelesen da man so zugelabert wurde.
Sorry, aber selber Schuld, man liest grundsätzlich vor dem Unterschreiben (ja, ich weiß, hört man immer wieder und überall - ich selber mache das aber auch nicht immer, nur hat man halt Pech gehabt).

Außerdem: Du hast ein Auto zum Schrottpreis gekauft, was erwartest du? Verkauf ein paar Kleinteile (Lampen, Innenausstattung), und dann den Rest abholen lassen, dafür braucht man keine Zulassung. Vielleicht machst du am Ende noch einen kleinen Gewinn.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):

denn er hat ich ja bislse verarscht und unwahre angaben gemacht weil ohne resttüv zum anmelden hätte ich ihn ja so nie genommen.

Man kann das Auto anmelden, jedoch eben ist nur die Fahrt zum Tüv oder Werkstatt (sofern dort der Tüv gemacht wird) erlaubt. Danach geht man mit dem Prüfbericht wieder zur Zulassungsstelle und bekommt die Stempel rein. Alles kein Problem.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Du hast ein Auto zum Schrottpreis gekauft, was erwartest du?

Vorallem um wieviel Geld im Verhältnis reden wir? Taschengeldbereich!?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man kann das Auto anmelden, jedoch eben ist nur die Fahrt zum Tüv oder Werkstatt (sofern dort der Tüv gemacht wird) erlaubt.
Bist du dir sicher?

Ich muss mich aber auch korrigieren, denn rote Nummern müsste es sehr wohl geben, sofern man Papiere hat. Nur das mit den Papieren ist das - neue - Problem, man kann jetzt nicht mehr ein Auto anschauen und direkt mitnehmen, weil man die roten Nummern halt nicht bekommt (imho).

Und noch was: Man darf sogar ohne Zulassung zum TÜV, solange Schilder montiert sind (welche die einmal zu dem Fahrzeug gehörten).
Oder war das mit dem Zitat gemeint?

Zitat:
Vorallem um wieviel Geld im Verhältnis reden wir? Taschengeldbereich!?
Auch darauf wollte ich hinaus. Wir haben einen Kaufpreis von 149 Euro, und 10% mehr Laufleistung bedeuten - wenn überhaupt - auch nur 10% Minderung (ich denke, in dem kleinen Bereich darf man einfach proportional rechnen). Fazit: Es geht um maximal 15 Euro.
Dazu kommt, dass bei so hoher Laufleistung der Wert mehr vom Zustand als von den Kilometern abhängt.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

Es geht jetzt nicht ums geld sondern um die faslchen angaben.
nein die 16tkm weniger hatte er schon angegeben da war der wagen längs abgemeldet er hatte die anzeige 14.2. reingestellt und am 6.2. war er längst abgemeldet und ja in der anzeige stand tüv bis ende februar.
ist aber in den papieren nix von zu sehen.
und alleine schon dass die km 16tkm zu viel sind wie angegeben.
naja und dazu komtm noch das er angeblich privat verkauf aber mit den autos handelt das auch noch ok?
abgemeldete kennzeichen von irgendwelchen fahrzeugen mal sind dann an den anderen abgemeldeten auts dait die nicht ohne da stehen das ist wohl auch nicht so krrekt.
stellt mal vor euer ehemaliges kennzeichen ist abgemeldet an igrend einem anderen wagen nur weil se nicht ohne kennzeichen stehen dürfen.
ich schrieb ja oben schon das ich weiß das man bei dem geld nicht viel erwarten kann ich wollte aber dann wenigstens erstmal zulassen und ich habe kumpels mein mann ec die schrauben alle selber darum gings nicht.
es ging darum das er mit resttüv februar angeboten wurde aber es nicht der wahrheit entsprach und slebst im egspräch nichts korreigiert wurde von seitens des verkäufers hatte ja paar mal bezügkich tüv februar und anmelden gesprochen keinerlei korrigierung.

ich dneke zum tü müsste sicher was gemacht werden wenn man jezt zum tüv fuhre der aber sagt nene muss was gemacht werden dann kannich ja nicht mehr mti der anmeldung nach hause und irgendwann wieder zum tüv.
das sind aber diese zusatzwege etc die ich so hätte ersparen wlollen darum anmelden.
er hat ja soweit vieles neu und rechnungen liegen vor rost gibt es wie sonst typisch auch keinen.
etwas muss dennoch gemacht werden aber das wolle ich ja ind en 2 wochen noch machen dann aber man hätte ihn angeneldet haben können so gehs natürlich nicht und der will den auch endlich weg haben.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

@neckoner: nein ich habe mich erkundigt rote nummernschilder gibt es nurnoch für händler die nachweisen können das sie mit autos handeln.
und nein das kennzeichen was an dem auto ist gehört ja nicht dazu habe oben geschrieben wieso also kann ich damit nicht mal wohin fahren ergo nix anmeldung nix tüv,.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
nein ich habe mich erkundigt rote nummernschilder gibt es nurnoch für händler die nachweisen können das sie mit autos handeln.
Jein. Das mit den roten Nummern war falsch (von mir), die Dinger die ich meinte heißen Kurzzeitkennzeichen (https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Kurzzeitkennzeichen).
Die Zusatzkosten die dir dadurch entstehen könntest du wohl von dem Verkäufer fordern.

Zitat:
und nein das kennzeichen was an dem auto ist gehört ja nicht dazu habe oben geschrieben wieso also kann ich damit nicht mal wohin fahren ergo nix anmeldung nix tüv,.
Richtig, mit einem Kennzeichen von einem völlig anderen Fahrzeug darfst du nicht fahren. Und mit den Richtigen auch nur für Fahrten die die Zulassung/Abmeldung betreffen (Zulassungsstelle, wieder nach Hause, TÜV - und zwar auch Folgeuntersuchung, Werkstatt, Schrottplatz), alles auf direktem Wege. Nur um das nochmal klar zustellen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bist du dir sicher?
Ich muss mich aber auch korrigieren, denn rote Nummern müsste es sehr wohl geben, sofern man Papiere hat. Nur das mit den Papieren ist das - neue - Problem, man kann jetzt nicht mehr ein Auto anschauen und direkt mitnehmen, weil man die roten Nummern halt nicht bekommt

Rote Nummer ist nur für den Händler, Kurzzeitkennzeichen kann man auch mit Angabe der Fahrgestellnummer erhalten, also reicht die Kopie des Brief aus.
Anmeldung direkt verursacht keine zusätzlichen Kosten, gerade erst letzes Jahr hatte ich das so gemacht, es kommen die Kennzeichen ran, Nummer der Versicherung mitnehmen und die Papiere, es kommt kein Zulassungstempel rein, sondern man bekommt nur die Papiere mit dem Hinweis, das nur Fahrten zum Prüfstelle bzw Werkstatt erlaubt sind.
Zitat (von Jacobsen123):
also kann ich damit nicht mal wohin fahren ergo nix anmeldung nix tüv,.

Wohin fahren ist eh erst mit gültigem TÜV erlaubt, Zulassen geht sehr wohl, nur eben nicht mit dem Auto zur Zulassungsstelle.
Also mit den Papieren zur Zulassungsstelle, Anmelden, vom Händler direkt zum TÜV und wenn keine Plakette eben in die Werkstatt zur Reparatur, dann wieder zum TÜV.
Ein Auto in dem Alter ist eh ein Lotteriespiel ob es TÜV erhält.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und noch was: Man darf sogar ohne Zulassung zum TÜV, solange Schilder montiert sind (welche die einmal zu dem Fahrzeug gehörten).

Das ist so nicht ganz richtig.
1) Die Nummernschilder müssem zum Fahrzeug gehört haben
2) Das Fahrzeug darf lediglich vorrübergehend stillgelegt und nicht ganz abgemeldet sein
3) Die Fahrerlaubnis gilt lediglich innerhalb des Kreises zu dem die alten Nummernschilder gehören
4) Die Fahrt steht im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
5) Die Nummernschilder müssen noch für das Fahrzeug reserviert sein
6) Eine für die Zulassung benötigte Versicherungsbestätigung ist vorhanden

Einfach, mit alten Nummernschildern, mal zum TÜV und wieder nach Hause fahren ist in dieser Regelung nicht enthalten!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Rote Nummer ist nur für den Händler, Kurzzeitkennzeichen kann man auch mit Angabe der Fahrgestellnummer erhalten, also reicht die Kopie des Brief aus.
Ja, hatte ich ja auch so berichtigt (ändert sich halt alles - zu meiner Bastelzeit gab es noch rote Nummern).

Zitat:
Anmeldung direkt verursacht keine zusätzlichen Kosten, gerade erst letzes Jahr hatte ich das so gemacht, es kommen die Kennzeichen ran, Nummer der Versicherung mitnehmen und die Papiere, es kommt kein Zulassungstempel rein, sondern man bekommt nur die Papiere mit dem Hinweis, das nur Fahrten zum Prüfstelle bzw Werkstatt erlaubt sind.
Gut, dass das so unkompliziert ist war mir nicht bekannt.
Damit hat sich dann das ganze TÜV-Problem so gut wie aufgelöst (wir sprechen ja nur von einem Monat, das ist sicher in der Toleranz).
Übrigens kann man die Angabe "TÜV bis Februar" auch als "TÜV bis Anfang Februar" interpretieren, womit sich der Betrugsvorwurf völlig erledigt hätte. Und zivilrechtlich sprechen wir von maximal 1/24 des Kaufpreises. :grins:

@micbu: Deine 6 Punkte hatte ich nicht bestritten (obwohl der 2. imho nicht stimmt, direkt(!) zum Schrottplatz darf man noch).

Zitat:
Einfach, mit alten Nummernschildern, mal zum TÜV und wieder nach Hause fahren ist in dieser Regelung nicht enthalten!
Oh doch. Wenn deine anderen Punkt erfüllt sind darf man auch zum TÜV und zur Werkstatt, das steht alles im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.

Aber egal, wir schweifen mal wieder ziemlich vom Thema ab. Der TE soll das Auto einfach wie von 0815Frager geschildert zulassen, dann zum TÜV und ggf. in die Werkstatt, fertig.

Stefan

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