Autounfall mit ElternPKW

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
FlKl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Autounfall mit ElternPKW

Hallo,

Anfang September 2006 drehte ich mich auf einer dunklen Kreuzung mit dem Auto meiner Eltern.
Natürlich kam einer von hinten und berührte mich.
Polizei kam und sagte: ich hab schuld, da Kontrolle verloren...
Einen Schaden sah man im dunkeln nicht. Der drauffahrer sagte, er fährt zum kostenvoranschlag in eine Werkstatt, dies geschah aber erst diese Woche, im Januar nach 3 Monaten!
Folge: 1014Euro!!!
Was kann ich tun? Ich finde diesen Betrag ein wenig hoch.
Wollte das Bar regeln, ohne Versicherung zu benachrichtigen.
Ist das nicht ein wenig spät, da der Drauffahrer mir vielleicht Folgeschäden anhängen will und so?
Kann man nen zweiten Kostenvoranschlag verlangen?
Bitte um Hilfe.

-- Editiert von FlKl am 05.01.2007 11:46:13

-- Editiert von FlKl am 05.01.2007 11:47:54

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wurde es denn schon der Autohaftpflicht deiner Eltern gemeldet?
Die kümmern sich dann um die Schadensabwicklung. Deine Eltern werden dann halt hochgestuft.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FlKl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

nein, den Eltern wurde es noch nicht gemeldet. Habe ja gehofft, dass der Betrag nicht so hoch ausfällt und ich das Bar regeln kann, da man ja keinen Schaden sah. Bei mir und den anderen nicht.
Aber über 1000€ klingt etwas überzogen. Kann man nicht sagen, dass die andere Partei nicht zu einer anderen Werkstatt einen zweiten Kostenvoranschlag einholen soll?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

nun, wenn du die kosten für den zweiten KV übernimmst wird er das sicherlich auch machen.

bringt aber nix weil der geschädigte sich die werkstatt aussuchen darf. er darf sich zwar nicht grundsätzlich die teuerste aussuchen, aber die markengebundene fachwerkstatt darf es schon sein und die ist leider meist nicht die billigste.

der richtige weg ist:

den schaden der eigenen versicherung melden. dort den KV zusammen mit ein paar lichtbildern einreichen.

der VR wird die unterlagen intern einem sachverständigen vorlegen und dieser wird den reparaturaufwand prüfen. wenn es einwände an der schadenhöhe gibt wird der VR diese auch erheben, wenn nicht wird er regulieren, zurückkaufen kannst du den schaden hinterher immer noch.

viel erfolg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FlKl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles Klar,
Danke für die schnellen Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

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