Autounfall - ein kleiner Ratgeber
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Versicherung, Schaden, Sachverständiger, Unfallstelle, Unfall, Auto, AutounfallDie wichtigsten Maßnahmen bei einem Unfall im Verkehr
Unfallstelle absichern
Denken Sie nach dem Autounfall an den Warnblinker. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab, damit nicht noch mehr passiert. Beachten Sie unbedingt die Eigensicherung. Bergen Sie Verletzte und leisten Sie – wenn nötig – Erste Hilfe.
Autounfall melden
Melden Sie den Unfall und holen Sie Hilfe herbei. In Deutschland wählen Sie den Notruf 110 - europaweit können Sie unter der Telefonnummer 112 Unterstützung erwarten.
Am Unfallort bleiben
Bleiben Sie am Unfallort, bis die Polizei eingetroffen ist und neben den Personen die Fahrzeuge und die Art der Unfallbeteiligung festgestellt worden sind. Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten können Sie austauschen. Fertigen Sie einen Unfallbericht und eine -skizze an. (Formblätter bei Versicherungen und Autoclubs). Beschädigungen an den Fahrzeugen, Bremsspuren notieren, möglichst fotografieren. Auch bei vermeintlich klarer Schuldfrage Adressen von Zeugen notieren.
Unfallstelle räumen
Räumen Sie die Unfallstelle. Wer auf die Ordnungshüter oder den Abschleppdienst wartet, muss dies hinter der Leitplanke oder zumindest am Fahrbahnrand tun.
Bloß keine Stellungnahme abgeben
Ist die Schuldfrage unklar, am Unfallort keine Stellungnahme abgeben. Ein Verwarnungs(geld)angebot der Polizei nur bei wirklich eindeutigem Verschulden akzeptieren. Erst recht kein "pauschales Schuldanerkenntnis“ abgeben. Unfallhelfern, die "alles regeln“ und eine Unterschrift dafür haben wollen, grundsätzlich misstrauen. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, vor Zeugen (oder schriftlich) den Preis dafür nennen lassen.
Auskünfte über Schäden einholen
Die Schadenhöhe kann in einer Werkstatt oder (bei Schäden ab circa 700 Euro netto) durch einen Kfz-Sachverständigen festgestellt werden. Geringe Blechschäden durch Verkehrsunfälle können von Schnelldienst-Stationen der Versicherung erledigt werden. Bei größeren Schäden kann ein Kfz-Sachverständiger eingeschaltet werden. Reparaturauftrag nicht verzögern. Dadurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten (zum Beispiel längere Mietdauer für einen Mietwagen) werden in der Regel nicht ersetzt.
Ansprüche unverzüglich anmelden
Ansprüche bei der Versicherung unverzüglich anmelden. Um eine Kostenübernahmeerklärung bitten, die der Werkstatt die Direktabrechnung mit dem eintrittspflichtigen Versicherer ermöglicht.
Eigene Haftpflichtversicherung verständigen
Die eigene Haftpflichtversicherung sollte nach einem Autounfall immer verständigt werden, insbesondere, wenn Ansprüche des Unfallgegners zu erwarten sind, etwa wegen eines Mitverschuldens. In der Regel kann für die Schadenregulierung die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden.
Kontaktieren Sie die gegnerische Versicherung
Achtung: Der Bundesgerichtshof verlangt, dass im Regelfall nicht beim "erstbesten“ Autovermieter unterschrieben wird - es kann passieren, dass (zu) hohe Mietwagenrechnungen von der Versicherung nicht voll akzeptiert werden (Stichwort: "Unfallersatztarif“). Es kann daher sinnvoll sein, sich bei der Versicherung des Schädigers über die Erstattungsfähigkeit zu erkundigen.
Verkehrsrecht Weihnachten und Eisglätte