Autounfall beim Ausfahren meiner Einfahrt gemacht

13. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
kakashix
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Autounfall beim Ausfahren meiner Einfahrt gemacht

Hallo,

ich bitte um eure Hilfe. Mir ist heute ein Unfall passiert und zwar wollte ich rückwärts aus meiner Einfahrt fahren, da wo ich mein Auto auch immer parke...

Beim raus fahren meiner Einfahrt standt unmittelbar dort ein PKW am Straßenrand, den ich dann voll erwischt habe...
Ich habe die Polizei dann verständigt und die wollten mir keine Streife schicken, da ich selber Fotos machen kann und es zur Versicherung schicken soll...

Ich gestehe auch ein, dass ich den Schaden verursacht habe, aber mir ist schon mal zu Ohren gekommen, dass man die Einfahrt / Ausfahrt vom privaten Grundstück immer freihalten muss und das man nicht dort direkt vor dem Eingang bzw. Ausgang am Straßenrand parken darf.


Ich kenne mich leider nicht so gut aus und wollte von euch wissen wie das mit der Rechtslage aussieht? Das geschädigte Auto stand wie gesagt genau bei meiner Einfahrt da am Straßenrand




-- Editier von kakashix am 13.07.2017 11:16

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

War Ihre Einfahrt denn blockiert?

Selbst wenn, haben Sie erstmal das Recht, dass die Einfahrt freigeräumt wird, nicht aber das Recht, das Auto anzufahren.

In diesem Falle wäre besondere Sorgfalt geboten. Statt des Autos hätte sich auch ein Fußgänger in ihrer Einfahrt befinden können.

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#2
 Von 
kakashix
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein die Einfahrt war frei.

Sie müssen sich das so vorstellen: Als erstes kommt die Einfahrt von der Einfahrt fuhr ich dann rückwärts auf die Straße und genau dahinter stand das andere Auto geparkt.

Habe mal gehört das so was eine Ordnungswidrigkeit ist... Und es war ja nicht mit Absicht, es kam von der 1 Sekunde zur anderen, ich war selber überrascht

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Da du rückwärts in das stehende Auto gefahren bist, liegt die Schuld zu 100% bei dir.

Auf Höhe des abgesenkten Bordsteins darf übrigens nicht geparkt werden, unmittelbar davor oder danach aber schon. Hat aber auf die Schuldfrage zunächst mal keine Auswirkung.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von kakashix):
Ich kenne mich leider nicht so gut aus und wollte von euch wissen wie das mit der Rechtslage aussieht?
Deiner Schilderung nach würde ich die Rechtslage ebenfalls so einschätzen, dass du zu 100% schuld bist.
Du hast zu schauen wo du hinfährst! Sei einfach froh, dass kein Kind dort gespielt hat und es sich nur um einen Blechschaden handelt.


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#5
 Von 
kakashix
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja stimmt.

Habe soweit alles der Versicherung gemeldet, muss jetzt abwarten was kommt

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