Autounfall beim Ausparken rückwärts

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Feirer Peggy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall beim Ausparken rückwärts

folgendes ist passiert:
Mein Auto ist beim ausparken rückwärts gegegn ein anderes gefahren. Der andere hatte keinen großen Schaden und meinte es reicht wenn wir Name und Telefonnumern austauschen.Nun habe ich aber Angst das der andere mir seinen Schaden in Rechnung stellen könnte. Ist es möglich, dass er mich zur Zahlung seines Schadens zwingen kann?
Wäre lieb wenn jemand antwortet.
Mit freundlichen Grüßen Peggy

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein, um Gottes willen, wenn Du ihm ans Auto fährst, wieso sollst Du den Schaden dann bezahlen ??

Oder wie ist die Frage gemeint ?

Natürlich musst Du den verursachten Schaden bezahlen, bzw. Deine Versicherung.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Er wird vermutlich eine Werkstatt aufsuchen und dann die Schadenshöhe per Telefon mitteilen...
(viell. is es auch ein ganz Netter und er verlangt wirklich nix - und die Nummer wollte er nur für ein mögliches Date...)
Erstaunlicherweise hat er nicht den Namen deiner Versicherung wissen wollen....also entweder er rechnet damit, dass du privat den Schaden bezahlst oder er strebt gar keine Regulierung an (was schon ungewöhnlich wäre)

Ach ja, natürlich sind sie als Unfallverursacherin -grundsätzlich- zur Zahlung "verpflichtet"...
Da aber keine polizeiliche Aufnahme erfolgte und der Personalienaustausch auch mehr als dürftig war, könnte es sich durchaus "länger hinziehen" und auch Ärger geben, wenn sich eine Partei "stur" stellt....

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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